Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Winkelmann
Rechtsanwalt und Notar

Dr. Thomas Winkelmann

Rechtsgebiet

  • Erbrecht
Über 34 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 1990 und über 34 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.

Studium in Frankfurt am Main und Würzburg, Referendarzeit in Darmstadt und Frankfurt am Main. Nach Abschluss der Ausbildung zunächst Richter im Justizdienst des Landes Hessen (Amtsgericht Wiesbaden) und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsvergleichung der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main. 1990 Promotion zum Dr. jur. an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main. Seit 1990 Rechtsanwalt, zunächst in Frankfurt am Main, seit 1996 in Darmstadt. Seit 2000 Notar und seit 2012 Mitglied des Vorstandes der Notarkammer Frankfurt am Main.

Tätigkeitsschwerpunkte

Seine Tätigkeit im Notariat hat inzwischen einen derart großen Umfang angenommen, dass Herr Dr. Winkelmann inzwischen nahezu ausschließlich als Notar tätig ist.

Herr Dr. Winkelmann bearbeitet sämtliche Angelegenheiten und Vorgänge, die der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung bedürfen. Hierunter fallen in erster Linie Immobiliengeschäfte, also Kaufverträge über bebaute oder unbebaute Grundstücke oder Eigentumswohnungen, Übergabeverträge, Teilungserklärungen bezüglich errichteter oder noch zu errichtender Eigentumswohnanlagen, Bestellung von Grundschulden oder Hypotheken, von Dienstbarkeiten, Wohnrechten oder Nießbrauch. Häufig sind hier auch Kombinationen dieser verschiedenen Instrumente erforderlich oder sinnvoll, was die Verträge mitunter sehr individuell und ausgefeilt werden lässt.

Ein weiterer wichtiger Tätigkeitsbereich des Notars und damit von Herrn Dr. Winkelmann sind erbrechtliche Vorgänge. Dazu gehören vor allen Dingen der Entwurf und die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen, aber auch Erbauseinandersetzungen, Erbausschlagungen und Erbscheinsanträge. Der Vorteil eines notariell errichteten Testaments oder Erbvertrages besteht nicht nur in der dadurch gewährleisteten Rechtssicherheit der gewünschten Erbfolgeregelung, sondern auch darin, dass man sich dadurch die häufig sehr aufwendigen und zeitintensiven Erbscheinsanträge (und die damit verbundenen Kosten) erspart, die der durch lediglich ein handschriftliches Testament eingesetzte Erbe in aller Regel (insbesondere, wenn Grundvermögen oder Bankguthaben zum Nachlass gehören) stellen muss.

Weiterhin sind Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen ein zentraler Arbeitsschwerpunkt des Notars und damit auch von Herrn Dr. Winkelmann. Inzwischen hat sich auch allgemein herumgesprochen, dass Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen aus Gründen der Rechtssicherheit und Anerkennungsfähigkeit unbedingt notariell beurkundet werden sollten, weshalb Herr Dr. Winkelmann sich auch damit intensiv beschäftigt und entsprechende Beratungen vornimmt.

Nicht zuletzt gehören die zentralen Bereiche des Gesellschaftsrechts zur Zuständigkeit des Notars und dementsprechend ist Herr Dr. Winkelmann gerade auch in diesem Bereich bereits seit vielen Jahren schwerpunktmäßig tätig. Zum Gesellschaftsrecht gehören die meisten firmenrechtlichen Vorgänge, wie insbesondere Firmengründungen (z.B. die Gründung einer GmbH) mit den notwendigen Handelsregisteranmeldungen, aber auch Unternehmensumwandlungen, Unternehmensveräußerungen, Unternehmensverschmelzungen und Unternehmensaufspaltungen mit allen sich daraus ergebenden zum Teil sehr komplizierten Fragestellungen.

Herr Dr. Winkelmann ist als Notar Träger eines öffentlichen Amtes und deshalb zu unbedingter Neutralität verpflichtet. Er hat die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen und für eine ausgewogene Gestaltung der Verträge und Urkunden zu sorgen.

Vor Erstellung der Entwürfe findet eine umfassende und individuelle Beratung der Mandanten statt, um deren Anliegen genau zu erfassen und die optimale Lösung zu finden und entsprechend vertraglich zu gestalten. Für die nach dem Beurkundungsvorgang notwendige zeitnahe und rechtssichere Abwicklung der Vorgänge sorgt dann ein Team von langjährig bewährten und erfahrenen Notarfachangestellten. 

Die Notargebühren sind gesetzlich geregelt; hierüber geben wir -gerne auch vorab- Auskunft.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.winkelmann-vogt.de.

Dr. Thomas Winkelmann ist gelistet in Rechtsanwälte Darmstadt und Rechtsanwälte Deutschland.

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Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
  • Anwaltverein Darmstadt und Südhessen
  • Vorstandsmitglied Notarkammer Frankfurt am Main

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