Bewertungen von Mag. Jur. Tilmann Zunftmeister

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Sehr gut
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Bewertungen

EG

von E. G. am 12.05.2021 um 12:07 Uhr

Sehr kompetent und überaus freundlich
Baurecht & Architektenrecht
Sehr freundlich und engagiert. Hat sich sofort um mein Anliegen gekümmert und überaus kompetent in Baurechts- und Baumängel-Fragen beraten.
Vielen Dank, Herr Zunftmeister!
MJ

von M. J. am 24.01.2021 um 14:40 Uhr

Ordnungswidrigkeit
Allgemeine Rechtsberatung
Zeitnahe, kompetente Beratung. Mein Anliegen wurde ernst genommen. Ich bin voll und ganz zufrieden. Gern wieder.
JG

von J. G. am 15.04.2018 um 21:47 Uhr

Architektenhonorar, überzogenener Honoraranspruch
Baurecht & Architektenrecht
Herr Zunftmeister hat uns den Sachverhalt verständlich erklärt und kompetent beraten. Die Einigung erfolgte zu unserer vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank
Vielen Dank für ihre positive Bewertung. Gerne berten wir sie auch zukünftig im Bereich des Immobilienrecht , des Bau- und Architektenrecht, sowie in WEG und Mietsachen. Bitte beachten sie auch, dass wir nicht nur im räumlichen Bereich Radolfzell, Singen, Konstanz und Stockach tätig sind, sondern auch überregional im gesamten Bundesgebiet tätig sein können.

Viele Grüße
HF

von H. F. am 18.03.2018 um 20:16 Uhr

Baumängel an der Heizung, Prüfung der Schlussrechnung
Baurecht & Architektenrecht
Herr Zunftmeister vertrat uns in einer baurechtlichen Angelegenheit.
Konkret zu prüfen galten in unserem Falle die Baumängel an einer neu errichteten Heizungsanlage und die Prüfung der dazu gestellten Schlussrechnung unseres Heizungsbauers. Diese Rechnung war fachlich kompliziert. Jedoch hatten wir das Gefühl, dass es Herrn Zunftmeister nicht schwer sich in die Materie einzulesen.

Herr Zunftmeister machte schon bei unserem ersten Treffen juristisch einen sehr kompetenten Eindruck und nahm uns die erste Nervosität in unserer Angelegenheit. Auch menschlich wirkte Herr Zunftmeister auf uns sympathisch und auf dem Boden geblieben.

Es kam zu einer Verhandlung bei Gericht, bei der wir uns gut aufgehoben fühlten und er uns Mut zugesprochen hatte.

Die Kommunikation lief reibungslos, hauptsächlich über Telefon und e-Mail.

Alles in Allem konnten wir dank Herrn Zunftmeister einen für uns sehr guten Vergleich mit der Klägerin aushandeln.

Wir waren sehr zufrieden und
empfehlen Herr Zunftmeister gerne weiter.
Vielen Dank!

Fam.Fleischer
Vielen Dank für ihre positive Bewertung. Wie in ihrem Fall gibt es immer wieder Streitfälle bezüglich Handwerkerrechnungen und Architktenhonorarrechnungen. Oftmals sind die Schlussrechnungen unübersichtlich, nicht nachvollziehbar und es lässt sich oftmals bei Stundenlohnarbeiten nicht erkennen, ob diese Leistung nicht schon von einer Angebotsposition mitumfasst war und gar nicht zusätzlich zu vergüten ist. Bezüglich der Prüfbarkeit einer Schlussrechnung hilft nun im BGB Bauvertrag das neue Bauverttragsrecht (ab 1.01.2018) weiter: Auch Schlussrechnungen aufgrund eines BGB Bauvertrages müssen nun prüfbar sein, ansosnten werden sie nicht fällig (§ 650g Abs.4 BGB). Allerdings müssen die begründeten Einwände gegen die Prüfbarkeit innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung erhoben werden.
Gerne helfen wir ihnen hier auch künftig bei Bedarf weiter. Kontaktieren sie uns unter www.bauanwaelte.pro

Viele Grüße
AS

von A. S. am 15.03.2018 um 15:27 Uhr

arglistigte Täuschung über vorhandene Mängel an Eigentumswohnung
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Sehr positiv war für uns der zugewandte juristische und menschliche Beistand.
Wir haben uns allzeit sehr gut aufgehoben und beraten gefühlt. Herr Zunftmeister ist sehr gut erreichbar und ist auch via E- Mail sofort präsent.
Herr Zunftmeister hat für uns alle begehbaren Wege durchdacht , hat Behörden befragt, sehr viel Material gesichtet und bewertet und hat schlussendlich mit der Gegenpartei einen sehr guten Vergleich ausgehandelt.
Wir hatten stets den Eindruck, daß Herr Zunftmeister uns nicht aus eigennützigen ökonomischen Interessen in ein juristisches Abenteuer hineinmanövriert .
Auch nach Beendigung der Vergleichsverhandlungen begleitet uns Herr Zunftmeister , damit die Abwicklung
der Vereinbarungen korrekt umgesetzt wird.
Herr Zunftmeister hat unser vollstes Vertrauen und er ist während der langwierigen Beratungszeit einfach `unser`Anwalt geworden und wird es auch zukünftig bleiben .
Wir bedanken uns sehr für sein Engagement und für das entstandene Vertrauensverhältnis.

Anne Schiek - Schulz und Roland Göppel , Tübingen
Vielen herzlichen Dank für die überaus positive Rückmeldung.
Gerne berate sich auch weiterhin bei rechtlichen Fragestellungen rund um ihre Immobilie. Denn insbesondere beim Kauf einer Wohnung oder eines Haus ist bei Vorliegen von Baumängeln, bei versteckten Mängeln oder nicht mitgeteilten widersprüchen zur Baugenehmigung anwaltliche Hilfe anzuraten.
Viele Grüße
HK

von H. K. am 13.03.2018 um 15:46 Uhr

Mängel am Design-Putz, Mängel an Sanierungsarbeiten
Baurecht & Architektenrecht
Die Mängel wurden dank Herrn Zunftmeister behoben . Ausführende Firma hat alle Kosten übernommen.
Herrn Zunftmeister hat alles zur meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Danke!!
Vielen Dank. Gerne beraten und vertreten wir sie bei Bedarf wieder, insbesondere in den Bereichen:
Baurecht, Architektenrecht, Mängel am Bau, Immobilienkauf, Kauf vom Bauträger.

Viele Grüße
FS

von F. S. am 27.11.2017 um 12:43 Uhr

Kauf einer Wohnung, Baumängel, Schadensersatz, Handwerkerrechnung, Planungsfehler
Allgemeine Rechtsberatung
Vielen Dank für die gute und verständliche Beratung! Bei weiteren Fragen kommen wie sehr gerne auf Ihre Kanzlei zurück.
Vielen Dank für ihre Bewertung. Gerne können sie uns jederzeit wieder kontaktieren, wenn sie Fragen zum Baurecht, Architektenrecht, zu Baumängeln oder anderen Problemen im Zusammenhang mit ihrer Immobilie haben. Wir möchten insbesondere darauf hinweisen, dass ab dem 1.01.2018 das neue Bauvertragsrecht in Kraft tritt. Erhebliche Neuerungen führen zu wesentlichen Veränderungen gerade bei der Vertragsgestaltung beim Kauf vom Bauträger. Sprechen sie uns hierzu geren an. Viele Grüße T. Zunftmeister Rechtsanwalt
RP

von R. P. am 28.03.2017 um 10:57 Uhr

Verkehrsordnungswidrigkeit Abstandsunterschreitung, Einstellung des Verfahrens erreicht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Einfach nur perfekt,hier wird Service ganz groß geschrieben!
1A ******
Vielen Dank. Gerne beraten wir sie wieder in den Bereichen:
- Bußgeld, Ordnungswidrigkeit oder aber auch in unseren weiteren Schwerpunktbereichen:
Baurecht, Architektenrecht, Mängel am Bau, Immobilienkauf, Kauf vom Bauträger

Viele Grüße
FS

von F. S. am 22.03.2017 um 11:13 Uhr

Beratung und Vertretung/Mängel beim Fenstereinbau
Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Zunftmeister hat uns zum Thema Baurecht (auch in anderen Fragen wie z.B. Verkehrsrecht) immer zuverlässig und zielführend beraten und vertreten.
Vielen Dank für ihre Bewertung!
Gerene beraten wir sie auch weiterhin bei Fragen rund um ihre Immobilie, sei es beim Kauf einer gebrauchten Immobilie oder der Erstellung eines Wohnhauses oder einem Kauf vom Bauträger (Baumängel, Planungsehler etc.).
Viele Grüße!
WM

von W. M. am 31.01.2017 um 18:02 Uhr

Ermittlungsverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr. Es konnte eine Einstellung erreicht werden.
Verkehrsrecht
Eine Anzeige wegen Nötigung und Gefährdung nach einem Verkehrsunfall wurde mir geraten einen Fachanwalt zu konsultieren da hohe Strafen und vor allem Fahrverbote drohen. Die Anwaltskanzlei Rundel & Zunftmeister konnte mich hier rechtlich beraten und unterstützen was zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens führte. Ich kann hier nur eine Empfehlung aussprechen.