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Rechtsanwalt

Tim Geißler FA Strafrecht

Die Verkehrsrechtsboutique Tim Geissler Rechtsanwalt
Die Verkehrsrechtsboutique Tim Geissler Rechtsanwalt
Wenn es um ihren Führerschein und die Freiheit zu fahren geht! Ich gebe für sie „Vollgas.“

Fachanwalt für

  • Strafrecht

Rechtsgebiete

  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Verkehrsrecht
Über 28 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 1996 und über 28 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
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von O. K. am 25.04.2024 um 12:37 Uhr
Verfahren eingestellt
Verkehrsrecht

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Mein Schwerpunkt: Das Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht

Seit über 23 Jahren bin ich als Verteidiger in Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren tätig. Vor einigen Jahren habe ich mich gezielt auf Verkehrsdelikte und Führerscheinerhaltung spezialisiert und arbeite seitdem ausschließlich in diesem Bereich. Dabei habe ich im Laufe der Zeit und mit viel Engagement eine erfolgreiche und umfassende Verteidigungsstrategie entwickeln können, die ich für meine Mandanten jährlich in über 600 Verfahren präzise einsetzen kann. Auf meinem Gebiet arbeite ich mit Leidenschaft rund um alle Verkehrsdelikte und gebe für meine Mandanten und ihre Fälle alles. Mit viel Detailwissen, langjähriger Erfahrung und guter Zusammenarbeit mit qualifizierten technischen Sachverständigen helfe ich Mandanten mit überdurchschnittlicher Erfolgsquote bundesweit in sämtlichen Führerscheinangelegenheiten.

Natürlich kann man trotz umfassendem Engagements nicht in jedem Fall das vom Mandanten gewünschte Ergebnis erzielen, jedoch gibt es in vielen Verfahren neben einer Einstellung auch oft die Möglichkeit, dass gegen eine Erhöhung des Bußgeldes auf ein drohendes Fahrverbot verzichtet wird. Gerade wenn ein Mandant auf seinen Führerschein privat oder im Beruf dringend angewiesen ist, ist es wichtig, alle juristischen Möglichkeiten lückenlos auszuschöpfen, um ein Fahrverbot oder gar eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu verhindern.

Top-Anwalt im Bereich Verkehrsrecht in den Jahren 2016, 2018, 2019 , 2020, 2021

In den letzten Jahren hat mich das Magazin „Focus“ mehrmals als einer der besten Anwälte in Deutschland in meinem Tätigkeitsfeld ausgezeichnet. Ich freue mich, dass meine zielgerichtete Arbeit im Ordnungswidrigkeitenrecht bundesweit wertgeschätzt wird und ich damit schon vielen Mandanten helfen konnte. Jede Auszeichnung und jeder Erfolg bestärkt mich in meiner alltäglichen Arbeit und motiviert mich, genau an dieser Stelle weiterzumachen.

Meine Motivation: Wieso ich das tue, was ich tue

Oft bekomme ich die Frage gestellt, weshalb ich mich für meine Mandantschaft so engagiert einsetze. Die Antwort ist: Ich tue es aus Überzeugung und aus Leidenschaft. Verkehrssicherheit und Verkehrsüberwachung sind extrem wichtig, retten Leben und sollen flächendeckend sowie „regel- und gesetzeskonform“ durchgeführt werden. Und genau hier liegt meine Motivation: Wir leben in einem Rechtsstaat. Der Staat fordert von seinen Bürgern gesetzes- und regelkonformes Verhalten und sanktioniert entsprechende Verstöße. Um diesen repressiven Anspruch durchzusetzen, hat der Staat sich selbst strenge Regeln in Form von Gesetzen und festgelegten Verfahrensabläufen gesetzt, die von den Behörden einzuhalten sind.

Die Polizei und die Bußgeldstellen kontrollieren das Verhalten der Bürger im Straßenverkehr. Ich kontrolliere als Rechtsanwalt wiederum die Behörden und prüfe, ob diese sich an die festgelegten (Prozess-)Regeln im Rahmen der Verkehrsüberwachung halten. In meinen Augen darf es in einem Rechtsstaat nicht sein, dass der Staat den Bürger für Regelverstöße bestraft, sich hierbei aber nicht an die selbstauferlegten Vorgaben hält. Für den Staat selber gelten bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten tatsächlich zahlreiche Regeln, die jedoch häufig nicht oder nur unzureichend eingehalten werden. Dazu kommt, dass der Prozess der Verkehrsüberwachung aufgrund seiner Komplexität überdurchschnittlich fehleranfällig ist.

Spezialisierter Rechtsanwalt kann Fehler der Behörden ausfindig machen

Als erfahrener Verteidiger kenne ich diese Regeln und typische Fehler, die von den Behörden bei diesen Prozessen regelmäßig gemacht werden. Unwissenheit oder Ungenauigkeit führen in einer Vielzahl von Fällen zu Verfahrensfehlern und im Ergebnis zu einer Einstellung des Verfahrens, weil Messungen als unverwertbar eingestuft werden oder ein Vorwurf nicht hinreichend bewiesen werden kann.

Im Mittelpunkt: Blitzer zur Dokumentation von Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstößen

Die Verkehrsüberwachung geschieht in den meisten Fällen per Geschwindigkeitsmessung durch einen mobilen oder stationären Blitzer. Im Messverfahren lauern zahlreiche technische und im weiteren Verlauf einige formale Fehlerquellen, die zu einer Unverwertbarkeit der Messung führen können. Da ich als Rechtsanwalt bei Blitzermessungen nicht alle technischen Gegebenheiten genau untersuchen kann, kooperiere ich in meiner alltäglichen Arbeit regelmäßig mit renommierten Sachverständigen.

Bußgeldbescheide oftmals rechtswidrig – detaillierte Prüfung sinnvoll

In über 50 % der Fälle finden die von mir beauftragten Gutachter dann tatsächlich technische oder formale Mängel in den Akten und Messdateien, sodass man davon ausgeht, dass der geprüfte Aktenbestand nicht für eine Verurteilung, insbesondere nicht im standardisierten Messverfahren, ausreicht. An welchem Punkt man für eine gelungene Verteidigung in solchen Verfahren anknüpft, kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Gerade bei Blitzern sind die juristischen Möglichkeiten aufgrund der zahlreichen Fehlerquellen jedoch breit gefächert.

Straftaten im Straßenverkehr: Von Alkohol- oder Drogenfahrten bis hin zur Straßenverkehrsgefährdung

Neben den Ordnungswidrigkeiten spielen im Straßenverkehr auch einige Straftaten eine wichtige Rolle und stehen regelmäßig im Zentrum meiner Arbeit. Dabei ist es besonders in  Strafverfahren wichtig, von Beginn an Unterstützung von einem Fachanwalt für Strafrecht in Anspruch zu nehmen. Als erfahrener Verteidiger kann ich in strafrechtlichen Verfahren mit einer präzisen Strategie gegenüber Staatsanwaltschaft und Gerichten die Interessen meines Mandanten berücksichtigen und eine Verurteilung oftmals verhindern oder das Strafmaß reduzieren. Gerade bei Straßenverkehrsdelikten ist für meine Mandantschaft oftmals oberstes Ziel, belastende Maßnahmen, wie zum Beispiel eine vollständige Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu verhindern. Auch im Strafverfahren gelten strenge Regelungen hinsichtlich der in ein Verfahren eingebrachten Beweise und weiteren Prozessvorschriften, die von Behörden, der Staatsanwaltschaft und Gerichten eingehalten werden müssen, damit ein juristisch korrektes und nicht angreifbares Urteil gefällt werden kann. Genau hier knüpfe ich als Strafverteidiger an und untersuche einen Vorwurf oder die Anklage auf Fehler oder Lücken in der Beweisführung.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten? – Ich helfe Ihnen!

Sollten Sie mit dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat konfrontiert werden, unterstütze ich Sie bei Bedarf während des gesamten Verfahrens und erläutere Ihnen ganz zu Beginn gerne die Erfolgsaussichten und mögliche Verteidigungsansätze in Ihrem Fall. Kommen Sie mit Fragen, einem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid gerne auf mich zu und erhalten Sie eine erste unverbindliche Einschätzung! Schreiben Sie mir direkt über das unten stehende Kontaktfeld. Ich würde mich freuen, Sie in Zukunft als Mandant bei mir begrüßen zu dürfen!

Tim Geißler FA Strafrecht ist gelistet in Rechtsanwälte Wuppertal und Rechtsanwälte Deutschland.

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