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Rechtsanwalt

Dr. Tobias Wickel

Rechtsgebiete

  • Strafrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Medizinrecht

Mit Engagement und Expertise für Ihr Recht! Ich vertrete Ihre Anliegen individuell und fachkundig, um für Sie den bestmöglichen Ausgang zu erreichen.

Ich bin in sämtlichen Bereichen des Strafrechts tätig, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Wirtschaftsstrafrecht, dem Steuerstrafrecht und dem Medizinstrafrecht liegt. Daneben vertrete und berate ich in ausgewählten Bereichen des Medizinrechts.


Strafrecht

Ich verteidige Mandanten im gesamten Strafverfahren vom Ermittlungsverfahren über das Hauptverfahren sowie im Rechtsmittelverfahren (Berufung oder Revision) bis hin zur Verfassungsbeschwerde. Dabei habe ich stets das bestmögliche Ergebnis meiner Mandanten vor Augen. In aller Regel gilt es, die öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden und nach Möglichkeit eine frühzeitige und geräuschlose Einstellung des Ermittlungsverfahrens ohne öffentliche Aufmerksamkeit zu erzielen. Das bedeutet aber nicht, Kompromissvorschläge der Strafverfolgungsbehörden um jeden Preis anzunehmen. Reicht die Beweislage nicht aus oder sind die Vorwürfe in rechtlicher Hinsicht nicht haltbar, ist die – gegebenenfalls konfliktreiche – Auseinandersetzung mit den Strafverfolgungsbehörden zwingend geboten.

Haben Sie eine Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung erhalten oder wurden Ihre Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses durchsucht, sollten Sie in jedem Fall von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, sich nicht zur Sache äußern und einen im Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen.

Ich beantrage für Sie umgehend Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, mit der wir das bestmögliche Ergebnis erzielen.

 

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts verteidige ich insbesondere Unternehmer, Geschäftsführer, Selbständige und Angestellte in sämtlichen Verfahrensabschnitten nicht nur als Beschuldigte, sondern auch als Zeugenbeistand, etwa im Rahmen interner Untersuchungen.

Das Wirtschaftsstrafrecht ist eine anspruchsvolle Spezialmaterie. Umfasst sind insbesondere die folgenden Bereiche:

 - Arbeitsstrafrecht (§ 266a StGB, Strafvorschriften u.a. aus dem AEntG, AÜG, ArbZG, AufenthG, SchwarzArbG)                                                

- Außenwirtschaftsstrafrecht (§§ 17,18 AWG)                   

- Bank- und Kapitalmarktstrafrecht (§ 119 WpHG, § 331 HGB, § 54a KWG, § 266 StGB)

- Datenschutzstrafrecht und IT-Strafrecht (§§ 201 ff. StGB, Art. 83 DSGVO)

- Einziehung und Vermögensabschöpfung (§§ 73 ff. StGB, §§ 111b ff. StPO)                       

- Insolvenzstrafrecht (§§ 283 ff. StGB, § 15a InsO)

- Korruptionsstrafrecht (§§ 299 ff. StGB, §§ 331 ff. StGB)

- Ordnungswidrigkeitenrecht (§§ 30, 130 OWiG)

- Steuerstrafrecht (§ 370 AO)                                                             

- Umweltstrafrecht (§§ 324, 324a, 325, 325a, 326, 327 StGB)                    

  

Arzt- und Medizinstrafrecht

Ein besonderer Fokus meiner Tätigkeit liegt auf dem Arzt- und Medizinstrafrecht. Strafverfahren mit medizinischem Hintergrund betreffen zum einen mutmaßliche ärztliche Behandlungsfehler, die nicht selten zum Vorwurf der vorsätzlich oder fahrlässig begangenen Körperverletzung oder Tötung führen. Darüber hinaus bestehen Strafbarkeitsrisiken im Zusammenhang mit Maßnahmen der ärztlichen Sterbehilfe, des Schwangerschaftsabbruchs oder der Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht.

Ein weiterer Teilbereich sind Verfahren im Bereich des Medizin-Wirtschaftsstrafrechts: Angehörige der Heilberufe sehen sich mit Vorwürfen des Abrechnungsbetrugs (§ 263 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen nach § 299a und § 299b StGB oder der (Vertragsarzt-)Untreue konfrontiert.

Die Durchführung eines Strafverfahrens hat zudem regelmäßig berufsrechtliche Konsequenzen (Widerruf der Approbation) und führt meist zu zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen – wichtige Umstände, die ich bei der Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe stets im Blick habe.

 

Medizinrecht

Daneben vertrete und berate ich in ausgewählten Bereichen des Medizinrechts. Das Medizinrecht ist ein juristisch sehr komplexes und anspruchsvolles Beratungsfeld. Es berührt unterschiedlichste Rechtsgebiete im Bereich des Zivilrechts, des Strafrechts und des Verwaltungsrechts. Umso wichtiger ist es, sich bei drohenden Konflikten schnellstmöglich an einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsberater zu wenden.

Ich vertrete und berate neben dem Bereich des Medizinstrafrechts insbesondere in den Bereichen ärztliches und zahnärztliches Haftungsrecht, Healthcare-Compliance, Berufsrecht der Heilberufe, Vergütungsrecht der Heilberufe, Vertrags(zahn)arztrecht, Arzneimittelrecht, Apothekenrecht, Medizinprodukterecht.

Bei Interesse kontaktieren Sie mich direkt über das anwalt.de-Profil. Kommen Sie für Ihre persönlichen Beratung in meine Kanzlei in Ulm.

Dr. Tobias Wickel ist gelistet in Rechtsanwälte Ulm und Rechtsanwälte Deutschland.

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