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Rechtsanwalt

Tom Hennig

Fachanwalt für

  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
WY
von W. Y. am 28.11.2023 um 13:51 Uhr
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Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

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Rechtsanwalt Tom Hennig
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Herr Rechtsanwalt Hennig gibt Ihnen bei Sachverhalten wie Mietvertrag, Hausratversicherung, Verkehrsunfall etc. präzise Entscheidungshilfen und bleibt dabei immer transparent und zielorientiert. Bereits während dem Studium der Rechtswissenschaften war Herr Hennig bei der BMW Bank in München in juristischer Funktion beschäftigt, bevor er 2002 zur Anwaltschaft zugelassen wurde. Danach arbeitete er für eine Münchener Wirtschaftskanzlei, bevor er 2009 die Kampf Rechtsanwälte Partnergesellschaft mitbegründete.   

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist eine komplexe Materie, die zusätzlich einem ständigen Wandel unterliegt und so für Laien noch undurchschaubarer wird. Als Fachanwalt kann Ihnen Herr Hennig hier hoch qualifizierten rechtlichen Beistand zu Themen wie Schönheitsreparaturen, Mietzahlung, Mieterhöhung, Mietminderung oder Kaution leisten. Zudem prüft und gestaltet er Mietverträge, beantwortet Fragen zum Pachtrecht und vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter außergerichtlich und prozessual.

Versicherungsrecht

Fast jeder hat es schon erlebt: Man zahlt jahrelang regelmäßig seinen Versicherungsbeitrag – und dann weigert sich der Versicherer (z. B. Lebens- oder Unfallversicherung, private Kranken- und Pflegeversicherung) im Schadensfall zu zahlen. Oft behauptet dieser dann, dass der Versicherungsfall fahrlässig herbeigeführt worden sei oder bestimmte Anzeigepflichten verletzt wurden. Hier kommt Herr Rechtsanwalt Hennig als Spiel. Er absolvierte bereits den Fachanwaltslehrgang für das Versicherungsrecht und kann Sie so gegenüber Haftpflicht- und Hausratversicherung, Rechtschutzversicherung, Kaskoversicherung etc. mit nachweislich besonderen theoretischen Kenntnissen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vertreten.

Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht

Haben Sie einen Verkehrsunfall erlitten? Herr Rechtsanwalt Hennig stellt sicher, dass Ihre Schadenspositionen (z. B. Fahrzeugschaden, Nutzungsausfall, Mietwagen usw.) gegenüber der Versicherung in einer angemessenen Höhe geltend gemacht werden. Er ist Ihnen auch dann behilflich, man Sie einer Verkehrsstraftat (z. B. Unfallflucht) oder Verkehrsordnungswidrigkeit (z. B. Alkohol am Steuer) bezichtigt oder der Verlust des Führerscheins droht bzw. bereits erfolgte. Da Herr Rechtsanwalt Hennig auch in diesem Gebiet den Fachanwaltslehrgang erfolgreich abschloss, kann er Ihnen bei diesen und verwandten Themen (z. B. Kaufvertrag oder Leasingvertrag für Pkws) kompetente Unterstützung leisten.

Erbrecht

Rechtlicher Auslegungsbedarf entsteht hier vor allem bei der Aufsetzung von Testament und Erbvertrag, die zur Vermeidung von Konflikten unter den zukünftigen Erben besonders sorgfältig formuliert werden müssen. Herr Rechtsanwalt Hennig übernimmt diese Aufgabe für Sie und steht Ihnen auch dann zur Seite, wenn Sie als Erbe Anliegen zu Erbauseinandersetzung, Pflichtteil, Erbschein, Erbausschlagung etc. haben.

Grundstücks- und Immobilienrecht

Beim Bau von Haus oder Wohnung soll nichts schiefgehen, denn Sie haben bereits genug Zeit und Geld darin investiert. Passiert dies dennoch – z. B. aufgrund von Baumängeln, Bauverzögerungen, Maklergebühren, Finanzierung, Grundbucheintrag etc. – ist es ratsam, Herrn Rechtsanwalt Hennig einzuschalten. Seine Dienste können Sie bereits vor Baubeginn bei der Gestaltung des Bauvertrags in Anspruch nehmen, mit dem potenzielle Streitpunkte bereits im Vorfeld eindeutig geklärt werden.

Ihr Interesse wurde geweckt? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Hennig einfach und schnell über das anwalt.de-Profil!

Tom Hennig ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht (DAV)
  • Selbsthilfe der Rechtsanwälte e. V.

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