Profil-Bild Rechtsanwalt Udo Rau
Rechtsanwalt

Udo Rau

Fachanwalt für

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Sozialrecht

Rechtsgebiete

  • Sportrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Schwerbehindertenrecht
Über 23 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2001 und über 23 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
UW
von U. W. am 10.11.2023 um 06:27 Uhr
Rechtsstreit
Sozialrecht

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Rechtsanwälte Udo Rau und Frank Krasser

Herr Rau studierte Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz sowie der schottischen University of Glasgow. Er absolvierte das Rechtsreferendariat in Hanau sowie Darmstadt und ist seit dem Jahr 2001 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte stellen die folgenden Rechtsgebiete dar:
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht, Sportrecht, Versicherungsrecht


Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht kümmert sich in erster Linie Rechtsanwalt Rau als Fachanwalt für Arbeitsrecht um die Wahrung der Interessen der Mandanten, zu denen Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber zählen. Er hilft Ihnen als Arbeitnehmer, wenn Ihnen beispielsweise die Kündigung droht oder Sie eine Abmahnung erhalten haben. Zudem unterstützt Rechtsanwalt Rau Arbeitgeber u.a. bei Änderungen Ihres Personalbestands oder im Kündigungsschutzprozess.

Sozialrecht

Als Fachanwalt für Sozialrecht unterstützt Sie Rechtsanwalt Rau fachkundig, wenn es z.B zu Konflikten mit dem Versorgungsamt bei der Einstufung des GdB (Grad der Behinderung) kommt, der Versorgung durch die Krankenkassen mit Heilbehandlungen und Hilfsmitteln  verweigert wird. Wir unterstützen Sie auch gerne, wenn es um den Anspruch  auf Rente (Erwerbsminderungsrente, Altersrente) oder um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA, Umschulungen, Reha-Maßnahmen) geht. Ein weiteres Thema ist auch das Statusfeststellungsverfahren sowie die sozialrechtlichen Fragen Rund um die Betriebsprüfung.

Streitigkeiten mit der Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld I, Sperrzeiten etc) oder Auseinandersetzungen mit der Berufsgenossenschaft gehören ebenfalls zu unserem Fachgebiet.

Rechtsfragen rund um das Bürgergeld und der Sozialhilfe können wir leider nicht beantworten, da diese nicht zu unseren Kernkompetenzen gehören.

Verkehrsrecht

In verkehrsrechtlichen Belangen steht Ihnen Rechtsanwalt Rau als Fachanwalt für Verkehrsrecht beratend zur Seite.  Er unterstützt Sie u.a. bei Streitigkeiten rund um den Kauf bzw. Verkauf eines Fahrzeugs, nach einem Unfall im Straßenverkehr oder wenn Ihnen der Entzug des Führerscheins droht. Aber auch bei zur Last gelegten Verkehrsstraftaten, wie z.B. Fahren unter Drogen oder Alkoholeinfluss, können Sie auf Herrn Rechtsanwalt Rau bauen.

Versicherungsrecht

Seit vielen Jahren vertreten wir Mandanten, die in gutem Glauben eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung abgeschlossen haben, dann aber in der Situation, in der nach vielen Jahren der Beitragszahlung der Leistungsfall eingetreten ist, die Versicherung nicht zahlen will.

Sportrecht

Herr Rechtsanwalt Udo Rau ist bereits seit vielen Jahren dem Sport und dem Sportrecht verbunden. Als ehemals aktiver Handballer  kennt er die Besonderheiten, die der Sport, dessen Emotionen und das Vereinsleben mit sich bringen . Seit vielen Jahren ist er in der Sportgerichtsbarkeit aktiv, seit 2012 als Vorsitzender Richter des Verbandsgerichtes des HHV. Auch in anderen Sportarten, wie dem Fußball, Triathlon, Rad- und Laufsport vertritt er regelmäßig Sportler, Vereine und auch Verbände. Wie gestalte ich einen Amateur- oder Profivertrag, wie kann ich mich von diesem lösen, wie kann ich mich  gegen eine Verbandsstrafe wehren, zahlt mein Sponsor nicht, wie kann ich zu einem Wettkampf zugelassen werden, was kann ich machen, wenn ich wegen eines Dopingvergehens beschuldigt werde, etc. sind die üblichen Fragen, die uns gestellt werden. 

Häufig geht es auch um die Rechtsfolgen nach einer Sportverletzung. Wurde diese vom Gegner verursacht, können eventuell Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Es können aber auch Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft bestehen.

Herr Rechtsanwalt Rau hat die theoretischen Voraussetzungen (120 Fortbildungsstunden und alle Klausuren bestanden) als auch die praktischen Voraussetzungen erfüllt, um den Titel "Fachanwalt für Sportrecht" zu tragen. Jedoch darf ein Anwalt nur 3 Fachanwaltstitel führen, die Herr Rau bereits im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und auch Sozialrecht hat, weshalb er im Bereich Sportrecht die Bezeichnung nicht nennen darf.


Sprachen

  • Deutsch
  • Niederländisch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht

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