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Rechtsanwalt

Ulrich Weiß

Fachanwalt für

  • Verkehrsrecht

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Zivilrecht
  • Kaufrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
KS
von K. S. am 30.05.2023 um 11:53 Uhr
Straßenverkehr
Allgemeine Rechtsberatung

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Rechtsanwalt Ulrich Weiß

Fachanwalt für Verkehrsrecht

In meinen Büroräumen in Heilbronn heiße ich Sie herzlich willkommen! Lassen Sie sich von mir in ausgewählten Rechtsbereichen weiterhelfen und sich ausführlich zu Ihrem individuellen Sachverhalt beraten. Gerne begrüße ich Sie in meinen Räumlichkeiten.

Arbeitsrecht

Sie haben offene Rechtsfragen rund um das Arbeitsverhältnis? Kontaktieren Sie mich gerne und lassen Sie sich von mir über rechtliche Regelungen hinsichtlich Themen wie Teilzeit, Elternzeit, Befristung, Urlaubsanspruch oder Lohn und Gehalt informieren. Für Ihre Rechte und Interessen als Arbeitnehmer setze ich mich ein, wenn Sie die Kündigung erhalten haben und in der Kündigungsschutzklage Ihre Ansprüche auf Arbeitszeugnis und Abfindung geltend machen möchten. Für Arbeitgeber werde ich ebenso tätig und widme mich der individuellen Gestaltung neuer sowie der Überprüfung bereits bestehender Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge, Aufhebungsverträge etc.

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Wenden Sie sich bei Streitigkeiten rund um das Mietverhältnis jederzeit an mich! Ich unterstütze Sie etwa, wenn Ihr Mieter die Miete zum wiederholten Mal nicht pünktlich gezahlt hat oder, wenn Ihr Vermieter schon seit Monaten die Kaution einbehält. Machen Sie in solchen und anderen Streitsituationen stets von Ihren Rechten Gebrauch und nehmen Sie mithilfe eines Anwalts Einfluss auf die Situation.

Im Rahmen des Mietrechts bin ich gerne auch bei Auseinandersetzungen bezüglich der Hausordnung, der Kündigung des Mietverhältnisses (etwa wegen Eigenbedarfs) oder sonstigen Konflikten da. Sprechen Sie mich an!

Familienrecht

Als Ihr erfahrener Scheidungsanwalt stehe ich Ihnen im Falle einer Trennung und Scheidung bei. Ich sorge dafür, dass Ihre Stimme Gehör findet, wenn die Regelung der Scheidungsfolgen ansteht und mache Ihre Ansprüche rund um Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich und sonstige Vermögensfragen geltend. Gerne können Sie sich auch bereits vor der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt an mich wenden und sich bei der Gestaltung eines maßgeschneiderten Ehevertrags unterstützen lassen, um Ihr gutes Recht für den Ernstfall gesichert zu wissen.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist für jede Person tagtäglich von großer Bedeutung, sei es als Autofahrer, Radfahrer oder auch Fußgänger. Wurden Sie folglich – verschuldet oder unverschuldet – in einen Verkehrsunfall verwickelt, können Sie sich stets an mich wenden – ich bin Ihnen bei der Schadensregulierung gerne behilflich. Darüber hinaus trete ich mit den Versicherungen des Unfallgegners in Kontakt und kümmere mich ebenso engagiert um die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Wird Ihnen hingegen eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat im Straßenverkehr, wie beispielsweise Falschparken, ein Rotlichtverstoß oder auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung, zur Last gelegt, vertrete ich Sie durchsetzungsstark gegen diesen Vorwurf und helfe Ihnen gleichzeitig, ein drohendes Fahrverbot oder Punkte in Flensburg abzuwehren.

Zivilrecht

Sie möchten sich über Ihre Ansprüche auf Garantie und Gewährleistung informieren, weil Sie eine mangelhafte Sache erworben haben? Ich berate Sie gerne und helfe Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Darüber hinaus bin ich Ihr Ansprechpartner für die Erstellung, Prüfung und Optimierung sowie die Verhandlung von individuellen Vertragsdokumenten, in denen Ihre Rechte sicher verankert sind.

Allgemeines Vertragsrecht

Im allgemeinen Vertragsrecht kümmere ich mich um Ihre vertraglichen Angelegenheiten. Ich erstelle Kaufverträge, allgemeine Geschäftsbedingungen oder Werkverträge und informiere Sie über Ihre jeweiligen Rechte sowie Pflichten. Zudem setze ich Ihre vertraglichen Ansprüche durch oder vertrete Sie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Kaufrecht

Nahezu täglich schließen Sie einen oder sogar mehrere Kaufverträge ab und erwerben durch die Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises eine Dienstleistung oder Sache. Sollten jedoch anschließend Mängel am Kaufgegenstand zutage treten, setze ich gerne Ihre entstandenen Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt durch.

Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil selbst.

Ulrich Weiß ist gelistet in Rechtsanwälte Heilbronn und Rechtsanwälte Deutschland.

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