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Fachanwalt für
- Verkehrsrecht
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Über mich
Kanzlei Stephan
Die Kanzlei Stephan existiert seit Januar 1999 - gegründet durch Rechtsanwalt Uwe Stephan. Die Kanzlei bietet anwaltliche Beratung insbesondere auf dem Gebiet des Zivilrechtes. Streitige Auseinandersetzungen und Prozessführungen gehören ebenfalls zu unserem Aufgabenbeich. Unsere Dienstleistung zeichnet sich dadurch aus, dass wir mit den Besonderheiten vieler Branchen bestens vertraut sind. Besonders stark sind wir daher auch im Bereich des Arbeitsrechts. Durch die Verbindung mit KfZ-Sachverständigen und Autohäusern entstand ein weiteres Aufgabenfeld der Kanzlei - nämlich im Bereich des Straßenverkehrsrechts mit seinen Untergebieten Verkehrszivilrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht – letzteres bezieht sich bekanntlich auf verhängte Bußgelder.
Arbeitsrecht
Recht und Rechtsprechung sind stets im Wandel – das gilt selbstverständlich auch für das Arbeitsrecht, individuell wie kollektiv. Die Rechte und Pflichten von (potenziellen) Arbeitnehmern und Arbeitgebern beginnen bereits im Bewerbungsprozess und reichen bis hin zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Zu rechtlichen Streitigkeiten kann es z. B. kommen, wenn die Bewerbung abgelehnt wird und der Verdacht auf Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besteht, wenn sich unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag finden oder wenn das erhaltene Kündigungsschreiben unwirksam ist und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll.
Als Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne dabei weiter, Ihren individuellen Sachverhalt zu überprüfen und gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung herbeizuführen.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht stellt einen weiteren Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Ich leiste Ihnen kompetenten und fachkundigen Rechtsbeistand bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall, sollten Sie in diesen verschuldet oder unverschuldet verwickelt worden sein. Darüber hinaus kümmere ich mich engagiert um die Geltendmachung von verkehrsrechtlichen Ansprüchen auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld. Haben Sie hingegen einen Bußgeldbescheid erhalten, nachdem Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, wie beispielsweise einen Rotlichtverstoß, eine Trunkenheitsfahrt oder ein Abstandsvergehen, begangen haben? Um gegen diesen Vorwurf vorzugehen und ein drohendes Fahrverbot abzuwehren, können Sie gerne jederzeit mit mir in Kontakt treten.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt, wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschparken, eine Trunkenheitsfahrt, eine Handynutzung am Steuer oder auch ein Rotlichtverstoß? Droht Ihnen der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis? Oder wurde Ihnen bereits ein Fahrverbot auferlegt? In all diesen und weiteren Fällen mit Bezug auf eine Ordnungswidrigkeit berate ich Sie kompetent und zielstrebig. Ich unterstütze Sie tatkräftig dabei, ein Fahrverbot, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) und Punkte in Flensburg abzuwenden, den Bußgeldbescheid zu prüfen sowie Widerspruch einzulegen. Auf meine kompetente Betreuung im Rahmen eines Bußgeldverfahrens können Sie stets zählen.
In einem der genannten Rechtsgebiete besteht Informations- und Beratungsbedarf? Setzen Sie sich mit mir per E-Mail, Telefon oder über das anwalt.de-Profil in Verbindung.
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Schmerzensgeld und Hinterbliebenengeld im Falle eines Verkehrsunfalls
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