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Rechtsanwalt

Volker Stähle

Kanzlei Volker Stähle
Kanzlei Volker Stähle

Fachanwalt für

  • Erbrecht
  • Familienrecht
HH
von H. H. am 08.04.2024 um 11:01 Uhr
Sehr freundliche und informative Beratung
Erbrecht

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Im Jahr 1994 erfolgte Herrn Stähles Zulassung als Rechtsanwalt. Aufgrund der Bearbeitung zahlreicher erbrechtlicher sowie familienrechtlicher Mandate erhielt er zusätzliche Qualifikationen als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht. Bis zur Gründung der eigenen Kanzlei war er in verschiedenen Kanzleien tätig. Zudem ist er als Mitglied im gemeinsamen Fachanwaltsprüfungsausschuss für Erbrecht bei den Rechtsanwaltskammern Tübingen, Freiburg sowie Karlsruhe tätig und ist außerdem Regionalbeauftragter des Oberlandesgerichts für die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Bezirk Stuttgart. Darüber hinaus ist Herr Stähle Dozent für die Rechtsanwaltskammer Tübingen für Rechtsreferendare im Erbrecht.



Familienrecht

In der heutigen Zeit ist die Entscheidung für einen Ehevertrag, in dem Scheidungsfolgen bzw. Scheidungsvereinbarungen festgehalten werden, nichts Verwerfliches mehr. Im Fall einer Trennung bzw. einer Scheidung begleitet Herr Rechtsanwalt Stähle Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Interessen wie etwa Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt und berät Sie zudem bezüglich des Umgangsrechts oder Sorgerechts. Ferner erstreckt sich sein Tätigkeitsbereich von der juristischen Beratung beim Zugewinnausgleich, bei der Vermögensauseinandersetzung, der Haushaltsteilung, der Gütertrennung, der Abwehr eines Sozialhilferegresses bis hin zur Trennung bzw. Auseinandersetzung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Des Weiteren klärt er Ihre Fragen zum Abstammungsrecht Adoptionsrecht (z. B. Erwachsenenadoption).

Erbrecht

Die Rechtsberatung des erfahrenen Rechtsanwalts Stähle ist bei Ihren erbrechtlichen Angelegenheiten unerlässlich, da die Gefahr zu hoch ist, Fehlschläge aufgrund von fehlender juristischer Informationen zu erleiden. Profitieren Sie also besser von seinem Fachwissen bei der Erstellung bzw. Prüfung eines Testaments (Einzeltestament und Gemeinschaftstestament), oder Erbvertrags. Auch bei erbrechtlichen Themen wie der vorweggenommenen Erbfolge, der lebzeitigen Verfügung, der Schenkung (auch von Firmenteilen), der Unternehmensnachfolge, der Erbschaftsteuer (Vermeidung und Reduzierung), des Erbverzichts bzw. Pflichtteilsverzichts, der Pflichtteilsstrafklausel, des Nießbrauchs, der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, der Enterbung oder Testamentsvollstreckung ist er der geeignete Ansprechpartner.

In einem der genannten Rechtsgebiete besteht Informations- und Beratungsbedarf? Setzen Sie sich mit mir per E-Mail, Telefon oder über das anwalt.de-Profil in Verbindung. Von meiner Erfahrung und Kompetenz können Sie sich ebenfalls unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.

Volker Stähle ist gelistet in Rechtsanwälte Reutlingen und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • DVEV
  • DAV
  • ARGE Erbrecht
  • ARGE Familienrecht

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