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Rechtsanwalt

Wolfgang Blank

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Strafrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Blank

  • Rechtsanwalt seit 1992
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und der Freien Universität Berlin
  • Erstes juristisches Staatsexamen 1989 (Universität Regensburg)
  • Referendariat beim Oberlandesgericht Nürnberg
  • Beide Staatsexamen mit Prädikat
  • Zweites juristisches Staatsexamen 1991 (Oberlandesgericht Nürnberg)

Strafrecht

Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen – was nun? Mehr noch als in allen übrigen Rechtsgebieten empfiehlt sich der Gang zu einem Rechtsanwalt so früh wie möglich, damit die Ermittlungen gegen Sie idealerweise bereits vor einer Hauptverhandlung eingestellt oder die Weichen für einen unausweichlichen Prozess von Anfang an richtig gestellt werden können. Als Verteidiger in Strafsachen ist mir die Einsichtnahme in Ihre Akte möglich, mit deren Hilfe ich Ihre individuelle Situation besser einschätzen und so entsprechende Lösungen erarbeiten kann.

Eine große Rolle im Strafrecht spielt auch die Vertretung von Opfern eines Verbrechens in der Nebenklage oder als Zeugenbeistand.

Erbrecht

Meine Tätigkeit im Erbrecht erstreckt sich auf die Beratung und Vertretung von Erblassern, Erben, Erbengemeinschaften und allen sonstigen Parteien, die am Erbe beteiligt sind. Nicht selten sorgt das Erbe für allerlei Streitigkeiten, denen zumindest teilweise ein ordentlich und sauber gestaltetes rechtssicheres Testament vorbeugen kann. Gerne informiere ich Sie darüber, was es hinsichtlich der Vermögensaufteilung, der Erbfolge, dem Pflichtteil oder einer Enterbung zu beachten gibt und lasse erbschaftssteuerliche Aspekte dabei selbstverständlich nicht außer Acht.

Allgemeines Vertragsrecht

Sie benötigen Unterstützung bei der Gestaltung und Überprüfung von Verträgen wie dem Arbeitsvertrag, Dienstvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag oder von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)? Bei mir sind Sie mit Ihrem Anliegen in guten und sicheren Händen. Gerne beantworte ich Ihnen alle offenen Fragen zu Garantie und Gewährleistung bei Mängeln, zum Vertragsrückritt u. v. m. Ansprüche, die sich aus Verträgen ergeben, mache ich außergerichtlich ebenso für Sie geltend wie in streitigen Prozessen vor Gericht, wenn ein solcher nicht zu vermeiden ist.

Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.

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