3.900 Anwälte für Erbrecht

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Bernd Birner
Rechtsanwaltskanzlei Dirk Birner, Talstr. 25, 07545 Gera 6991.3682818335 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Bernd Birner ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen Schneller Termin, sehr gute und ehrliche Beratung. (20.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Kühn
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Kühn
Kanzlei Kerstin Kühn, Breitscheidstr. 53, 16321 Bernau bei Berlin 6976.4705454079 km
Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Kühn ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 15 Bewertungen Wir haben Krau Kühn in einer Nachbarschafts- und Baurechtsstreitsache als eine sehr angenehme und freundliche … (20.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Oldenburg-Metz
Anwaltsbüro Oldenburg-Metz, Daltropstr. 1, 33330 Gütersloh 6711.1571751072 km
Ich kämpfe für meine Mandanten!
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Cornelia Oldenburg-Metz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(20.11.2018) Unsere Erfahrung ist viele (10?) Jahre her. Sie hat sich um unseren Pflegesohn sehr gekümmert, ihn nicht als …
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Wuppermann
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Wuppermann
KSW-Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Bornstr. 14, 20146 Hamburg 6718.3357995449 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Johannes Wuppermann
aus 166 Bewertungen Herr Wuppermann hat mich freundlich, sachlich und kompetent beraten – vom Erstgespräch bis zur Einigung: verständliche … (23.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Schudy
Kanzlei Roland Schudy, Westendstr. 20, 63225 Langen (Hessen) 6831.0958085445 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Roland Schudy
(28.08.2018) Pan Mecenas Roland Schudy to osoba bardzo konkretna i sumienna, a co najważniejsze skuteczna. Sprawę sądową prowadził …
Profil-Bild Rechtsanwalt David Rechsteiner
Rechtsanwalt David Rechsteiner
Schiele Funk Haug GmbH, Schloßstraße 16, 88416 Ochsenhausen 7020.344904975 km
Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Werkvertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt David Rechsteiner gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Kompetent, freundlich, für alle Fragen verständliche Erklärungen (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia J. Yoon
Rechtsanwältin Julia J. Yoon
Kanzlei Julia J. Yoon, Albestraße 21, 12159 Berlin 6973.3034375546 km
Erbrecht • Reiserecht • Arzthaftungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Medizinrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Julia J. Yoon
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Handke
Rechtsanwalt Stefan Handke
Anwaltskanzlei Handke & Geerhardt, Rothenhofer Straße 5, 96472 Rödental 6962.1286944603 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Handke
(22.10.2021) Schnelle Antwort seitens der Kanzlei
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Beisenwenger
Rechtsanwältin Sabine Beisenwenger
Kalb • Dr. Möschel & Kollegen, Rathenauplatz 2, 90489 Nürnberg 7012.2419896293 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Beisenwenger - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
(08.12.2023) Sofern Sie professionelle Hilfe suchen, meiden Sie diese Dame!
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Rademacher
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Rademacher, Erika-Mann-Str. 11, 80636 München 7117.0415249232 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Sandra Rademacher
aus 155 Bewertungen Sehr gute Anwältin. Tolle Mensch! Weiterempfohlen (07.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier
sehr gut
Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier
BLP - Bauer & Partner mbB, Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft, Güterstr. 7, 94469 Deggendorf 7163.5517377857 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 10 Bewertungen Die beste Anwältin die es gibt. Zielsicher, kompetente Beratung, hervorragend, sehr zu empfehlen. Bin begeistert. (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a.D. Meinolf Reuther
Rechtsanwalt und Notar a.D. Meinolf Reuther
Meinolf Reuther Rechtsanwaltskanzlei, Heinrich-Lübke-Str. 27, 59759 Arnsberg 6713.0957697598 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Meinolf Reuther bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
(06.01.2021) Wir sind sehr zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Böhm
Rechtsanwältin Gudrun Böhm
Kanzlei Gudrun Böhm, Am Hügel 2, 96486 Lautertal 6951.6508368057 km
Erbrecht • Steuerrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gudrun Böhm gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Görke
Rechtsanwalt Dr. Michael Görke
RAe Dr. Görke – Dr. Scheja & Kollegen, Gartenstr. 24, 72074 Tübingen 6938.2021656119 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Görke
(18.02.2021) Kompetente Beratung und sehr höfflich .Gegensatz zu andere Rechtsanwälten.
Profil-Bild Rechtsanwältin Linda Siewertsen
Kanzlei Linda Siewertsen, Amtsweg 12, 25856 Hattstedt 6613.6401829171 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Linda Siewertsen
Profil-Bild Rechtsanwältin, Notarin und Mediatorin Susanne Seiger
Rechtsanwältin, Notarin und Mediatorin Susanne Seiger
Schley Allhoff Seiger | Rechtsanwälte • Notare • Fachanwälte, Rosenstraße 3, 59494 Soest 6712.3569848118 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin, Notarin und Mediatorin Susanne Seiger im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Alle meine Fragen wurden beantwortet. (08.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Peukert
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriele Peukert
Kanzlei Peukert, Klostergasse 7, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7045.3103598449 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Reiserecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gabriele Peukert gerne zur Verfügung
aus 13 Bewertungen Eine sehr ruhige und super gute Anwältin. Sie weiß genau was sie macht. Lässt sich nicht einschüchtern oder auf … (15.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Dönne
Rechtsanwalt Markus Dönne
Kanzlei Markus Dönne, Marktstr. 30, 48268 Greven 6655.2156995525 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Dönne bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen Herr Dönne hat mich im Bereich Familienrecht vertreten + beraten, und das hat er sehr, sehr gut gemacht. Ich fühlte … (05.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Rambow
sehr gut
Rechtsanwalt Mathias Rambow
Rechtsanwälte WOLFF & RAMBOW PartG, Putlitzer Str. 43, 19370 Parchim 6834.0147797151 km
Das Recht ist genau so gut verschlüsselt wie Sky und der Anwalt ist der gebührenpflichtige Decoder.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mathias Rambow ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 46 Bewertungen Ich habe Herrn Rambow aufgesucht, weil ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollte. Er hat mir abgeraten und den … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt/FA SteuerR/StB Prof. Dr. Joerg Andres
sehr gut
Rechtsanwalt/FA SteuerR/StB Prof. Dr. Joerg Andres
DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Marienstr. 10, 40212 Düsseldorf 6649.5020602113 km
Ihr Anliegen zählt! Nur wenn wir Ihr Anliegen vollständig erfasst und verstanden haben, können wir Ihre individuellen Ziele optimal ins Visier nehmen und erfolgreich für Sie realisieren.
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt/FA SteuerR/StB Prof. Dr. Joerg Andres ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 78 Bewertungen Auf der Suche nach einem versierten RA im Bereich Steuerrecht sind wir zu Herrn Dr. Andres gekommen. Er hat uns die … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Herkenrath
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Herkenrath
Massolle & Herkenrath Rechtsanwaltspartnerschaft, Kurt-A.-Körber-Chaussee 10, 21033 Hamburg 6735.2219980076 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Herkenrath - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 11 Bewertungen Wir haben uns zu jederzeit, des fast fünf Jahre andauernden Rechtstreites, von Herrn Herkenrath, als auch von der … (31.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Timm Jacobsen
Rechtsanwalt Timm Jacobsen
Kanzlei Timm Jacobsen, Zeissstraße 6a, 30916 Isernhagen 6766.8014447142 km
Kompetenz, Einsatz und Kommunikation - Meine Leitlinien für Rechtsberatung
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Timm Jacobsen
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andrzej Remin
Rechtsanwalt Dr. Andrzej Remin
Kanzlei für internationales Erbrecht, Hohenzollernring 1-3, 50672 Köln 6673.9717495385 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Mediation • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Dr. Andrzej Remin – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Günther
Rechtsanwältin Monika Günther
BÖTSCH + GÜNTHER Steuerberater- und Rechtsanwaltspartnerschaft mbB, Maximilian Str. 6, 82319 Starnberg 7112.8613038339 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Günther ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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