3.886 Anwälte für Erbrecht

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Schmidt
Rechtsanwalt Peter Schmidt
Schmidt Rechtsanwälte, Fackenburger Allee 22, 23554 Lübeck 6741.9991423848 km
Anders. Besser.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Peter Schmidt
aus 5 Bewertungen Auf den Punkt gebracht - danke! (15.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike C. Lawin
Rechtsanwältin Heike C. Lawin
Lawin & Partner - Rechtsanwälte ∙ Fachanwalt ∙ Notar, Bäckerstr. 102, 38640 Goslar 6834.316371803 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Heike C. Lawin
(24.07.2023) Ich habe mit Frau Lawin eine sehr gute Erfahrung gemacht, sie hat meine Interessen voll und ganz vertretenen auch vor …
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen König
Anwaltskanzlei Steffen König, Hasetorwall 18, 49076 Osnabrück 6671.3426491342 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Steffen König ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
(01.01.2017) Sehr gute Kenntnisse in Familienrecht. Gute Beratung und anschließend positive Ergebnisse. Professionelle Leistungen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Bartels
sehr gut
Kanzlei Bartels, Meßberg 1, 20095 Hamburg 6720.7675014851 km
Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Stephan Bartels
aus 82 Bewertungen Ich habe Herrn RA Stephan Bartels in meinem Scheidungsfall um Hilfe gebeten. Von der Erstberatung bis zum Abschluss … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Michel
Rechtsanwaltskanzlei Bernhard Michel, Kaiserstraße 84-86, 66386 Sankt Ingbert 6772.768876961 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernhard Michel ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Blank
sehr gut
Rechtsanwältin Cornelia Blank
BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner, Fetscherstr. 29, 01307 Dresden 7082.2602569605 km
Immer einen Zug voraus.
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Cornelia Blank gerne zur Verfügung
aus 89 Bewertungen Sehr gut (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Klaus-Koch
Rechtsanwältin Katja Klaus-Koch
Rechtsanwältin K. Klaus-Koch, Spessartstr. 93, 46286 Dorsten 6638.9485078641 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Klaus-Koch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
(14.05.2019) Sehr freundlich und kompetent!!! Immer wieder gerne !
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Ernst
Rechtsanwältin Claudia Ernst
Maushammer Rechtsanwälte Fachanwälte, Poststraße 23, 83435 Bad Reichenhall 7225.7956079813 km
Den leistungsorientierten Spirit, den ich in meinem Sport pflege, auch auf die Mandatsführung zu übertragen - konsequenter, rascher & erfolgsorientierter Einsatz für das Anliegen der Mandantschaft!
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Ernst im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Helge Müller-Roden
sehr gut
Rechtsanwalt Helge Müller-Roden
Kanzlei am Roßmarkt / Landsberg, Roßmarkt 194, 86899 Landsberg am Lech 7079.9819332171 km
Ein starkes Team für Ihr gutes Recht: Wir setzen uns für Ihre Ansprüche ein!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Helge Müller-Roden ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 74 Bewertungen Gute Unterstützung bei meinem letzten Wohnungsverkauf. (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rita Mushfiq
sehr gut
Rechtsanwältin Rita Mushfiq
Rechtsanwaltskanzlei Mushfiq & Kollegen, Wandsbeker Marktstr. 166, 22041 Hamburg 6723.4169621231 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Rita Mushfiq bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 22 Bewertungen Meine Empfehlung für Ausländerrecht & Asylecht . zuverlässig. Selbstvertrauen. kreativ. Wir hatten wegen Asylrecht … (22.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Thaler
Kanzlei Bernhard Thaler, Wasserburger Str. 10, 83278 Traunstein 7201.8400655912 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Bernhard Thaler ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Bin sehr dankbar für seine hilfreichen Beratungen🙏 (21.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Oberbach
Kanzlei Susanne Oberbach, Schönburgstr. 4, 12103 Berlin 6976.7113560122 km
Erbrecht • Familienrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Oberbach hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Frau Oberbach ist eine Kompetente, Einfühlsame Rechtsanwältin und kennt in Rechtlagen gut aus. Sie hat uns im … (17.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Gohlke
sehr gut
Kanzlei Abogado Gohlke, Calle Jardiel Poncela, 10-B, 03015 Alicante, Spanien 6840.5084222547 km
Erbrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thorsten Gohlke hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 11 Bewertungen Super Beratung, super Abwicklung beim Immobilienkauf. Vom Vorvertrag bis zur Eintragung ins Grundbuchamt und … (15.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M.
Rechtsanwältin Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M.
BLU Rechtsanwälte Dr. Katarzyna Styrna - Bartman LL.M., BLU Law & Outsourcing Sp. z o.o., Legnicka 52, 54-204 Breslau, Polen 7266.8042404675 km
Wir sind Ihr kompetenter Partner in allen Fragen des polnischen Rechts. Sie finden uns in Breslau, im Herzen Niederschlesiens.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M. hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolf Riedl
Joester & Riedl, Hauptstr. 33, 79837 Sankt Blasien 6920.9775209267 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Wolf Riedl bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt André Liedke
sehr gut
Anwaltskanzlei Liedke, Rosa-Luxemburg-Str. 42, 15230 Frankfurt (Oder) 7051.0433793938 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt André Liedke hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 11 Bewertungen schnelle Reaktion, kompetente Beratung (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Rottmann
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Rottmann
Rechtsanwälte Rottmann, Eichholzer Str. 32, 50389 Wesseling 6682.4848378552 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Silke Rottmann
aus 82 Bewertungen Frau RÄ Rottmann hat mich in meinem Anliegen professionell und kompetent vertreten. Durch ihre zugewandte, freundliche … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Rutetzki
Kanzlei Michael Rutetzki, Wittelsbacherstr. 17, 10707 Berlin 6970.8626938862 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht
Herr Rechtsanwalt Michael Rutetzki ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 7 Bewertungen Seit 1994 steht Hr. Rutetzki meiner Familie und mir mit Rat und Tat zur Seite! Er gibt realistische Prognosen..mit … (31.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Böker
Rechtsanwalt Thomas Böker
Kanzlei Thomas Böker, Steinweg 50, 38518 Gifhorn 6809.738338447 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Sozialversicherungsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Böker hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(20.02.2024) Sehr zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Hoffmann
sehr gut
Rechtsanwältin Ulrike Hoffmann
Anwaltskanzlei Dauer | Leuker | Leidel | Hoffmann, Klosterstr. 16, 91301 Forchheim 6995.7442434404 km
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Hoffmann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 24 Bewertungen Bei Frau RA Hoffmann fühlte ich mich stets gut beraten, was für mich zu einem guten Abschluss führte. Ich kann Frau … (12.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Lehnik
Kanzlei Lehnik, Duisburger Str. 341, 45478 Mülheim an der Ruhr 6641.990395927 km
Erbrecht • Arbeitsrecht • Öffentliches Recht • Mediation • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Lehnik
(04.02.2023) In einer Familien-Nachlassangelegenheit bzw. Erbschaftsauseinandersetzung hat mich RA Lehnik anwaltlich vertreten. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Brinks
Kanzlei Brinks, Blücherstr. 8, 41061 Mönchengladbach 6629.3355118752 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dieter Brinks
(19.03.2023) Sehr schnelle Reaktion auf meine Anfrage/Email Sehr Engagiert.
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Maus
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf Maus
Korn Rechtsanwälte, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach 6629.5070291534 km
Fachanwalt Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ralf Maus unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 136 Bewertungen Ich kann aus meiner Sicht Herr Maus als Anwalt nur Empfehlen, habe sehr schnell einen ersten Termin zur Beratung … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Sallmann
Rechtsanwalt Fabian Sallmann
Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Guiollettstrasse 54, 60325 Frankfurt am Main 6824.8280614338 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Fabian Sallmann

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Erbrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die im Rechtsgebiet Erbrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.