342 Anwälte für EU-Richtlinie
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema EU-Richtlinie
Fragen und Antworten
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EU-Richtlinie: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit EU-Richtlinie sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
EU-Richtlinie: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema EU-Richtlinie umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema EU-Richtlinie und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.
Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen. -
Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.
Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
Im EU-Recht ist die EU-Richtlinie neben der EU-Verordnung das wichtigste Instrument zur Gesetzgebung in der Europäischen Union. Während die EU-Verordnung jedoch unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt, ist eine EU-Richtlinie erst vom jeweiligen EU-Staat in sein nationales Recht umzusetzen. Das soll der Angleichung internationaler Vorschriften dienen, um den Binnenmarkt mit seinen Grundfreiheiten zu fördern. Der EU-Vertrag trifft dabei nur grundsätzliche Aussagen zur EU-Gesetzgebung. Genaueres zum Erlass von Richtlinien regelt dagegen der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Nur in den dort enthaltenen Bereichen kann die Union Gemeinschaftsrecht setzen. Nichtsdestotrotz zählt die Richtlinie im Völkerrecht zu den bisher weitreichendsten Möglichkeiten, international Recht zu setzen.
Der Zoll war einer der ersten Bereiche, wo Richtlinien zum Einsatz kamen. Ein weiterer ist das Vergaberecht. EU-Richtlinien regeln die europaweite Vergabe öffentlicher Aufträge ab einer gewissen Größe. Der Zuschlag kann dann nicht mehr ausschließlich an inländische Bieter erfolgen.
Im Vertragsrecht hat die die ebenfalls auf einer EU-Richtlinie basierende Schuldrechtsreform zu erheblichen Änderungen geführt. Diese hat die Regeln zur Gewährleistung auf europäischer Ebene harmonisiert. Sie kommen etwa zum Zug, wenn eine Sache, über die ein Kaufvertrag geschlossen wurde, einen Mangel hat. Auch das Widerrufsrecht von Verbrauchern beim Online-Kauf und im Versandhandel ist letztendlich auf eine EU-Richtlinie zurückzuführen.
Im Bereich des Agrarrechts spielen Richtlinien eine Rolle bei der Vergabe von Agrarsubventionen an landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe sowie die Fischerei. Eine andere Richtlinie regelt Subventionen im Energiebereich.
Nicht zuletzt existieren auch im Umweltrecht EU-Richtlinien. An der Schnittstelle zum Agrarrecht spielt die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie eine entscheidende Rolle für den Naturschutz. Das Abfallrecht wird in der EU maßgeblich durch die Abfallrahmenrichtlinie bestimmt.
Rechtliche Schwierigkeiten in Bezug auf EU-Richtlinien klärt der Europäische Gerichtshof. Das Bundesverfassungsgericht überprüft deren Vereinbarkeit mit deutschem Recht nicht, solange auf europäischer Ebene ein ausreichender Grundrechtsschutz besteht. In bestimmten Fällen kann sich ein Unionsbürger auf eine Richtlinie unmittelbar berufen. Ein Kriterium dafür ist ihre fehlende Umsetzung trotz Ablaufs der dafür vorgesehenen Frist.
Das sind nur die wichtigsten Richtlinien. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Richtlinien in unterschiedlichen Bereichen wie der Sozialpolitik, der Forschung, dem Klimaschutz, der Lebensmittelsicherheit und des Verkehrs.
(GUE)
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