3.535 Anwälte für Strafbefehl

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Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Faber
sehr gut
Rechtsanwältin Regina Faber
Kanzlei Michael Dembski, Am Hulsberg 8, 28205 Bremen 6677.9547689079 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Strafbefehl bietet Frau Rechtsanwältin Regina Faber
aus 23 Bewertungen Sehr gut (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Baiker
Rechtsanwalt Tim Baiker
BAIKER Rechtsanwälte, Fronackerstr. 68, 71332 Waiblingen 6936.155734643 km
Zivilrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Baiker im Bereich Strafbefehl bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Sebastian Kutzner Mediator
Rechts- und Fachanwalt Sebastian Kutzner Mediator
Advonova GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Herzogspitalstrasse 11 3 OG, 80331 München 7118.707557571 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Sebastian Kutzner Mediator ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Strafbefehl
(02.06.2023) Sebastian Kutzner ist ein professioneller und menschlicher Anwalt, der mir freundlich, unkompliziert und fachlich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Ellerbrock
Rechtsanwalt Jan Ellerbrock
Ellerbrock + Lenius Rechtsanwälte Fachanwälte, Albert-Schweitzer-Str. 34, 38226 Salzgitter 6814.827717804 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Jan Ellerbrock
Profil-Bild Rechtsanwältin Denise Klüwer
Rechtsanwältin Denise Klüwer
Kanzlei Klüwer, Kuttlerstr. 2, 91054 Erlangen 6998.5906296204 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Denise Klüwer
aus 8 Bewertungen War sehr bemüht uns weiterzuhelfen, auch wenn unser Problem sehr spezifisch und komplex ist (27.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schmit
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Schmit
Schmit Gerkhardt Rechtsanwälte, Karmeliterstraße 12, 67547 Worms 6832.1081965791 km
Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Schmit - Ihr juristischer Beistand im Bereich Strafbefehl
aus 36 Bewertungen Ich hatte eine schnelle und umfassende Antwort bekommen. Auch da Gespräch mit Herrn Schmit war angenehm und sehr … (14.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alexander Ahlswede
sehr gut
Kanzlei Alexander Ahlswede, Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld 6714.949460742 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Ahlswede bietet Rat und Unterstützung im Bereich Strafbefehl
aus 41 Bewertungen Absolut empfehlenswert!!! Nach einer Anzeige gegen mich rief ich Herrn Dr. Alexander Ahlswede an - dieser war … (20.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Ammerich
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Ammerich
Rechtsanwälte Ammerich, Eick & Stolte, Bloherfelder Str. 129, 26129 Oldenburg (Oldenburg) 6634.6395762848 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Ammerich ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Strafbefehl
aus 21 Bewertungen Er nimmt sich Zeit und hilft in jeder Lage. Sehr gepflegtes Büro, nette kompetente Angestellte. Sehr zu empfehlen. (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Göbel
sehr gut
Rechtsanwalt Thilo Göbel
Kanzlei Thilo Göbel, Langener Str. 86, 63073 Offenbach am Main 6835.0111716098 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Thilo Göbel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Strafbefehl
aus 86 Bewertungen Herr Göbel ist ein guter und kompetenter Anwalt. Sehr gute Kommunikation, Begleitung zum Gericht und große fachliche … (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Hunzinger
Rechtsanwalt Matthias Hunzinger
Kanzlei Matthias Hunzinger, Gartenstr. 28, 72764 Reutlingen 6949.2896975859 km
Familienrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Juristische Fragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Matthias Hunzinger
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Zehnter
Rechtsanwalt Joachim Zehnter
Kanzlei Joachim Zehnter, Spargasse 18, 97688 Bad Kissingen 6907.5830676669 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Zehnter - Ihr juristischer Beistand im Bereich Strafbefehl
(22.12.2020) Danke an RA Zehnter. Durch seine ruhige und fachlich bezogene Art begleitete er mich erfolgreich durch die mehrjährige …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Buchholz
sehr gut
Kanzlei Jan Buchholz, Wildhüterweg 38, 12353 Berlin 6983.1839335288 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Buchholz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Strafbefehl
aus 255 Bewertungen Super Kanzlei sehr schnell sehr zuvorkommend und extrem sympathisch einfach empfehlenswert 👍 (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Bannert
Rechtsanwaltskanzlei Bannert, Kranichstr. 20, 99734 Nordhausen 6878.4254262139 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Steffen Bannert
(19.01.2024) Herr Rechtsanwalt Steffen Bannert, ist für mich einer der besten Anwälte. Er konnte meinen Fall super lösen. Vielen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. jur. Gerd H. Jelenik
Rechtsanwalt Mag. jur. Gerd H. Jelenik
Advokaturbüro Jelenik & Partner AG, Landstr. 63, 9490 Vaduz, Liechtenstein 7045.9681316255 km
Verwaltungsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Strafbefehl unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Mag. jur. Gerd H. Jelenik
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Höpp
All Right Anwaltskanzlei | Rolf Schäfer • Sven Höpp Rechtsanwälte, Brettener Str. 2, 75031 Eppingen 6893.9678876003 km
Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Strafbefehl bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Sven Höpp
aus 5 Bewertungen Sehr gut kann ich jedem weiter Empfehlen, bislang meine Angelegenheiten sauber durchgearbeitet. Habe Herrn Höpp auch … (19.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Pieter Bickenbach
Rechtsanwalt Pieter Bickenbach
BICKENBACH - Rechtsanwaltskanzlei, Logenstr. 8, 15230 Frankfurt (Oder) 7051.6439379164 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Pieter Bickenbach gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Diego Weber
Kanzlei Diego Weber, Hallesche Str. 58, 06295 Lutherstadt Eisleben 6922.9131137127 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Diego Weber
(24.02.2017) Ein sehr guter Anwalt, welcher zügig und zielorientiert arbeitet. Er hat der gegnerischen Partei gegenüber einen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Carolin Schaal
sehr gut
Anwaltskanzlei Schaal, Sophienstr. 1, 80333 München 7118.4550515386 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Carolin Schaal ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Strafbefehl
aus 43 Bewertungen Ich bin sehr dankbar für die tolle Arbeit von Ihnen, Frau Rechtsanwältin Schaal. Herzlichen Dank für Ihren Einsatz. … (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Schulz-Henze
Rechtsanwalt Ralf Schulz-Henze
Schulz-Henze & Stölting, Schuckenteichweg 31, 33818 Leopoldshöhe 6724.7239568879 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Schulz-Henze bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Strafbefehl
(12.10.2022) Kurz und knapp die Sachlage geschildert und umgehend umfangreich beraten worden. Ein RA der es in knappen Worten auf …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Koch
Rechtsanwalt Sven Koch
Kanzlei Sven Koch, Akazienwäldchen 8, 06844 Dessau-Roßlau 6945.8318452539 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Sven Koch ist Ihr Ansprechpartner für Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Steuerberater Jörg Eckert
Rechtsanwalt Steuerberater Jörg Eckert
Kanzlei Eckert Law, Zu den Sandbeeten 13, 35043 Marburg 6794.9151615326 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Steuerberater Jörg Eckert – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Strafbefehl
(18.05.2020) Sehr schnell und informativ geantwortet, super.
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Buhren
Rechtsanwalt Daniel Buhren
Dr. Strecker & Hane GbR, Parkstrasse 6, 44532 Lünen 6674.5245127402 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Buhren ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Kristian Kreuter
sehr gut
Rechtsanwalt Kristian Kreuter
Kanzlei Kreuter, Zuckerbergstraße 25, 54290 Trier 6716.9271492542 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Markenrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Kristian Kreuter - Ihr juristischer Beistand im Bereich Strafbefehl
aus 250 Bewertungen Sehr schnelle Terminvergabe,nimmt sich genügend Zeit für Beratung, kompetent, freundlich. Wir waren sehr zufrieden und … (09.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Kanseas
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Kanseas
Kanzlei Kanseas, Kurfürstendamm 40-41, 10719 Berlin 6971.1396901099 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Strafbefehl unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Alexander Kanseas
aus 56 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Kanseas hat sich meiner Sache äußerst kompetent, zuverlässig und professionell angenommen. In einem … (25.01.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Strafbefehl

Fragen und Antworten

  • Strafbefehl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Strafbefehl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Strafbefehl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Strafbefehl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Strafbefehl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
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Der Strafbefehl ist der Schlusspunkt des sogenannten Strafbefehlsverfahrens. Das Strafbefehlsverfahren ist ein Strafverfahren ohne mündliche Hauptverhandlung vor Gericht und ist daher ein schriftliches Verfahren. Es dient als vereinfachtes Verfahren zur Entlastung der Gerichte im Bereich des Strafrechts.

Zulässigkeit des Strafbefehlsverfahrens

Das Strafbefehlsverfahren ist nur für Verfahren zulässig, die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, wenn also grundsätzlich entweder nur der Strafrichter oder das Schöffengericht zuständig ist. Das betrifft Delikte aus der sogenannten Kleinkriminalität wie Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter. In der Praxis betrifft das Strafbefehlsverfahren allerdings nur die Fälle, die der Strafrichter zu entscheiden hat. Nach dem Jugendstrafrecht darf das Strafbefehlsverfahren nicht bei jugendlichen Beschuldigten beantragt werden. Bei Heranwachsenden darf es nur beantragt werden, wenn allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommt. Das Strafbefehlsverfahren kann ansonsten in jedem Bereich des Strafrechts, so auch im Wirtschaftsstrafrecht, Anwendung finden.

Verfahren zum Strafbefehl

Hält die Staatsanwaltschaft nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens die Durchführung einer Hauptverhandlung für nicht erforderlich, dann stellt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht einen schriftlichen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Zum Beispiel, weil die Polizei im Ermittlungsverfahren ausreichend Informationen gesammelt hat. Ist die Hauptverhandlung eröffnet, kann die Staatsanwaltschaft noch während des Hauptverhandlungstermins den Antrag mündlich stellen. Bei Verfahren wegen Steuerhinterziehung kann auch die Finanzbehörde den Antrag stellen.

Der Strafbefehlsantrag muss dieselben Voraussetzungen wie eine Anklage erfüllen, da dieser wie eine Erhebung der öffentlichen Anklage gilt. So muss, wie bei der Erhebung der Anklage, ein sogenannter hinreichender Tatverdacht bestehen. Ein hinreichender Tatverdacht besteht, wenn der Beschuldigte im Falle einer Hauptverhandlung zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit verurteilt werden würde.

Hat die Staatsanwaltschaft den Antrag gestellt, wird der Beschuldigte bis zur Entscheidung des Gerichts über den Erlass des Strafbefehls als Angeschuldigter bezeichnet. Entscheidet sich der zuständige Richter für den Erlass des Strafbefehls, so muss der Erlass dem Angeschuldigten zugestellt werden. Eine vorherige Anhörung des Angeschuldigten ist nicht erforderlich. Ab Erlass des Strafbefehls wird der Angeschuldigte als Angeklagter bezeichnet. Das Amtsgericht kann das beantragte Strafbefehlsverfahren ablehnen, wenn es den Angeschuldigten nicht für hinreichend verdächtig hält. Möchte der befasste Richter vom Strafbefehlsantrag abweichen oder hat er Bedenken, die Hauptverhandlung nicht durchzuführen, hat er die Möglichkeit, die Hauptverhandlung anzuberaumen, und veranlasst die Ladung der Beteiligten.

Inhalt des Strafbefehls

In den meisten Fällen wird der Beschuldigte mit dem Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Neben der Geldstrafe kann auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Verfall, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung sowie auch die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Diese Strafen können nebeneinander oder allein festgesetzt werden. So kann beispielsweise neben der Geldstrafe als weitere Strafe die Fahrerlaubnis entzogen oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeit festgesetzt werden.

Die Bemessung der Geldstrafe

Die Geldstrafe wird stets in Tagessätzen verhängt. Das Gericht setzt für die Bemessung der Geldstrafe dabei die Anzahl und die Höhe der Tagessätze fest. Das Mindestmaß der Tagessätze für die Geldstrafe beträgt 5 und die Höchstzahl 360 Tagessätze. Das Gericht bestimmt die Höhe der Tagessätze unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen. Dabei legt es üblicherweise das Einkommen zugrunde, das der Betroffene durchschnittlich an einem Tag netto verdient oder verdienen könnte. Der Tagessatz kann auf mindestens einen und maximal 30.000 Euro festgesetzt werden. Geldstrafen von über 90 Tagessätzen haben gravierende Folgen: Eine solche Strafe gilt als Vorstrafe und der Betroffene als vorbestraft:

Folgen der Eintragung im Bundeszentralregister

Jede Strafe – wie auch die Geldstrafe – erhält einen Eintrag im sogenannten Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister wird auf Eintragungen abgefragt, wenn ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt wird. Findet sich eine Vorstrafe, wie eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe, wird diese Strafe in das Führungszeugnis aufgenommen. Ein sauberes Führungszeugnis ist allerdings Voraussetzung für viele berufliche Karrieren. Rechtskräftige Eintragungen im Führungszeugnis, die den Bewerber als vorbestraft anzeigen, können daher zu erheblichen Bewerbungsnachteilen führen. Ein Eintrag im Bundeszentralregister, der grundsätzlich auch im Führungszeugnis eingetragen wird, kann aber auf Antrag davon ausgenommen werden.

Ratenzahlung und Umwandlung der Geldstrafe

Kann der Betroffene die Geldstrafe aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in einem Betrag bezahlen, kann er bei Gericht Ratenzahlung beantragen, also die Zahlung einer bestimmten Teilsumme pro Monat. Kann der Betroffene auch mangels ausreichenden Einkommens oder Vermögens keine Raten bezahlen, kann er die Umwandlung der Geldstrafe in Stunden zu gemeinnütziger Arbeit beantragen. Die gemeinnützige Arbeit kann der Betroffene dann abarbeiten. Scheidet auch diese Möglichkeit aus, tritt anstelle der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe: pro Tagessatz ein Tag Haft.

Möglichkeit der Freiheitsstrafe

Wird der Angeklagte während des Strafbefehlsverfahrens von einem sogenannten Strafverteidiger oder Pflichtverteidiger, kurz auch Verteidiger genannt, vertreten, so kann auch eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Freiheitsstrafe höchstens ein Jahr beträgt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Aber auch Freiheitsstrafen auf Bewährung werden im Bundeszentralregister gespeichert und der Angeklagte bleibt trotz Aussetzung der Strafe auf Bewährung vorbestraft. Wenn der Betroffene eine öffentliche Verhandlung und Verurteilung vermeiden möchte, ist dieses Verfahren einem normalen Strafverfahren vorzuziehen und kann eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft auf ein Strafbefehlsverfahren sinnvoll sein.

Einspruch gegen Strafbefehl

Gegen den Strafbefehl kann der nunmehr Angeklagte Einspruch einlegen, wenn er mit der verhängten Strafe nicht einverstanden ist. Die Frist, um gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen, beträgt zwei Wochen nach Zustellung. Der Einspruch kann entweder schriftlich eingelegt werden oder bei der Geschäftsstelle beim zuständigen Amtsgericht vom Angeklagten oder dessen Verteidiger zu Protokoll gegeben werden. Ein unterschriebenes einfaches Schreiben ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht für die Einlegung des Einspruchs wie auch für die Akteneinsicht benötigt der Strafverteidiger nicht. Die anwaltliche Versicherung einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung des Verteidigers ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht ist nur dann erforderlich, wenn der Angeklagte sich von einer Anordnung des Gerichts zum persönlichen Erscheinen zur mündlichen Verhandlung befreien möchte.

Wird vom Angeklagten oder dessen Verteidiger nach Zustellung nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt, verwirft das Gericht den Einspruch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss. Der Strafbefehl steht dann einer rechtskräftigen Verurteilung gleich. Rechtsbehelfe sind in der Folge grundsätzlich nicht mehr möglich. Wer aber die Frist unverschuldet versäumt hat, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Bei rechtzeitiger Einlegung des Einspruchs beraumt der zuständige Richter einen Termin zur mündlichen Hauptverhandlung an.

Der Einspruch kann bis zum Beginn der Hauptverhandlung zurückgenommen werden. Ab Beginn der Hauptverhandlung ist für die Rücknahme des Einspruchs die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich. Verweigert die Staatsanwaltschaft die Zustimmung zur Rücknahme des Einspruchs, kann das zuständige Gericht ein Urteil mit höherer Strafe fällen. Andererseits kann sich ein Einspruch auch lohnen, da je nach Fall ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine geringere Strafe erreicht werden kann. So kommt zum Beispiel ein Freispruch in Betracht, wenn zwar die zur Last gelegte Tat begangen wurde, aber Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe bestehen. Wird der Einspruch nicht zurückgenommen und kommt eine Einstellung oder ein Freispruch nicht infrage, ergeht ein Urteil. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Beschränkung des Einspruchs

Der Angeklagte kann den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken. So zum Beispiel, wenn der Angeklagte bei einer Geldstrafe den zur Last gelegten Sachverhalt akzeptiert und lediglich die Höhe der Tagessätze beanstanden möchte. In diesen Fall kann das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden. Auch kann bei einer Geldstrafe mit dem Einspruch allein die Anzahl der Tagessätze angegriffen werden, weil zum Beispiel der Angeklagte aufgrund der Anzahl von über 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt und aufgrund des im Strafbefehl zugrunde gelegten Sachverhalts nur eine geringere Anzahl gerechtfertigt ist. Allerdings sind Beschränkungen des Einspruchs mit Vorsicht zu genießen, da sie nicht zurückgenommen werden können und Beschränkungen auch noch in der Hauptverhandlung möglich sind und Verhandlungsspielraum geben.

(FMA)

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