Ein Attest zur Vorlage bei der Ausbildungsstätte nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und dem Prüfer nach § 15 Absatz 2 Nummer 3 muss folgende Angaben enthalten:
- 1.
Ausstellende Tierärztin/ausstellender Tierarzt, - 2.
Angaben zur Hundehalterin/zum Hundehalter: Name, Vorname, Anschrift, - 3.
Angaben zum Hund: Name, Rasse, Geschlecht, Mikrochip-Nummer und Wurftag, - 4.
Grund der Vorstellung, - 5.
eine Bestätigung, dass der Hund am Tag der Untersuchung die zur Ausbildung und zum Einsatz als Assistenzhund erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt, - 6.
eine Angabe darüber, ob die gesundheitliche Eignung am Tag der Untersuchung auf eine Assistenzhundeart nach § 3 Absatz 1 begrenzt ist, - 7.
Ort und Datum der Ausstellung, - 8.
Unterschrift der verantwortlichen Tierärztin/des verantwortlichen Tierarztes und - 9.
Bestätigung, dass dem Attest der Befunderhebungsbogen sowie ggf. Untersuchungsergebnisse weiterführender Untersuchungen beiliegen.