(1) Gegen den Beschluss des Beschwerdegerichts findet die Rechtsbeschwerde nach Maßgabe des § 574 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 der Zivilprozessordnung statt.
(2) Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats einzulegen.
(3) Die Rechtsbeschwerdefrist ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des Beschlusses (§ 13 Absatz 3).
Anwälte zum AVAG 2001
Spanischer Anwalt (Abogado) Unai Mieza Arana LL.M
48001 Bilbao
Avocat Pierre-Yves Samson LL.M.
75017 Paris
Rechtsanwalt Helge S. Gasser
1601 Fredrikstad