Die Zwangsvollstreckung ist auf Sicherungsmaßregeln beschränkt, solange die Frist zur Einlegung der Beschwerde noch läuft und solange über die Beschwerde noch nicht entschieden ist.
Anwälte zum AVAG 2001
Spanischer Anwalt (Abogado) Unai Mieza Arana LL.M
48001 Bilbao
Avocat Pierre-Yves Samson LL.M.
75017 Paris
Rechtsanwalt Helge S. Gasser
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