(1) Im Prüfungsbereich Vermögen aufbauen und Risiken absichern hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
komplexe Kundenanliegen und Vermögenssituationen zu analysieren, - 2.
kursbeeinflussende Faktoren zu berücksichtigen, - 3.
kundenorientierte Lösungen zum Aufbau und zur Optimierung von Vermögen zu entwickeln und zu erörtern, - 4.
Kunden und Kundinnen anlassbezogen über Vorsorge und Absicherung zu informieren sowie - 5.
rechtliche Regelungen einzuhalten.
(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.