(1) Im Prüfungsbereich Finanzierungsvorhaben begleiten hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Informationen zu Finanzierungsvorhaben sowie zu den Kreditnehmern und Kreditnehmerinnen aufzubereiten und zu bewerten, - 2.
Sicherheiten zu bewerten und auszuwählen, - 3.
Konditionen zu begründen, insbesondere unter Berücksichtigung der Art der Sicherheit, der Bonität sowie der Rentabilität der Kundenverbindung, - 4.
Kunden und Kundinnen Prozesse im Rahmen des Immobilienerwerbs zu beschreiben, - 5.
Signale für die Gefährdungen von Kreditengagements zu erkennen und Maßnahmen abzuleiten sowie - 6.
rechtliche Regelungen einzuhalten.
(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.