1 | Serviceleistungen anbieten (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
- Kunden willkommen heißen und in den Mittelpunkt stellen
- b)
- Auskünfte auch in einer Fremdsprache erteilen
- c)
- Kommunikation service- und kundenorientiert, verkaufsfördernd und situationsgerecht gestalten, dabei die Bedürfnisse besonderer Personengruppen sowie soziokulturelle Aspekte berücksichtigen
- d)
- Kundenanliegen mittels analoger oder digitaler Kommunikationsformen und -wege aufnehmen und Kundenwünsche ermitteln
- e)
- Kundenfragen beantworten, Kundenaufträge bearbeiten
- f)
- Kundenanliegen zur Bearbeitung und Beantwortung an zuständige Stellen weiterleiten
- g)
- Kunden bei der Nutzung analoger oder digitaler Zugangskanäle zu Bankgeschäften unterstützen, Nutzen für den Kunden herausstellen und sicherheitsrelevante Informationen geben
- h)
- Kundenreklamationen entgegennehmen und bearbeiten, dabei kundenorientiert handeln und die betrieblichen Vorgaben einhalten
- i)
- eigenes Verhalten als Beitrag zur Kundenzufriedenheit und zur Kundenbindung reflektieren und Schlussfolgerungen daraus ziehen
- j)
- Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten
- k)
- rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
| 12 | |
2 | Kunden ganzheitlich beraten (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
- Bedeutung eines ganzheitlichen Beratungsprozesses als Grundlage für dauerhafte Kundenbeziehungen aufzeigen
- b)
- Kundenbestand unter Nutzung betrieblicher Systeme auf Beratungsanlässe prüfen, Kunden zur Beratung auswählen, einladen und Nutzen für den Kunden erläutern
- c)
- Kundengespräche systematisch und kundenorientiert vorbereiten
- d)
- im Kundengespräch durch wertschätzenden Umgang positive Atmosphäre schaffen und Gesprächsrahmen abstimmen
- e)
- Kundensituation ganzheitlich analysieren, aktuelle und künftige Bedarfe ermitteln
| | |
| | - f)
- kundengerechte Lösungen unter Nutzung analoger oder digitaler vertriebs- und beratungsunterstützender Hilfsmittel erarbeiten, anbieten und erläutern, auf Fragen und Einwände eingehen, über Konditionen informieren sowie einen Abschluss erreichen
- g)
- Gesprächsverlauf mit dem Kunden reflektieren, auch mit dem Ziel, vom Kunden weiterempfohlen zu werden
- h)
- Kundengespräche systematisch nachbereiten, insbesondere Gesprächsergebnisse dokumentieren, und Abschlüsse umsetzen
- i)
- Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten
- j)
- rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
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3 | Kunden gewinnen und Kundenbeziehungen intensivieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
- Gewinnung von Neukunden zielgruppenorientiert vorbereiten, durchführen und bewerten
- b)
- Kundendaten erheben, zielgerichtet aufbereiten und mit Hilfe digitaler Medien verarbeiten und pflegen
- c)
- eigene Produkte und Lösungen mit denen der Mitbewerber vergleichen
- d)
- Methoden der aktiven Kundenansprache und des Kundendialogs auswählen und einsetzen, dabei analoge oder digitale Kommunikationskanäle nutzen
- e)
- Maßnahmen zur Kundengewinnung unter Einsatz geeigneter Werbemittel und -träger durchführen sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken
- f)
- Methoden der aktiven Kundenansprache hinsichtlich ihrer Zielsetzung reflektieren und Verbesserungsmaßnahmen ableiten
- g)
- Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten
- h)
- rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
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4 | Liquidität sicherstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
- Kunden zu Kontoarten und -modellen, Verfügungsberechtigungen sowie Vollmachten beraten und passende Lösungen anbieten
- b)
- Kunden über die Besonderheiten der digitalen Nutzung der Konten aufklären und sicherheitsrelevante Informationen geben
- c)
- Kunden zu Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs im Inland aus Sicht des Zahlungspflichtigen und des Zahlungsempfängers beraten und passende Lösungen anbieten
- d)
- verschiedene Formen des Zahlungsverkehrs abwickeln
- e)
- zu Überziehungsmöglichkeiten und Dispositionskrediten beraten und passende Lösungen anbieten
- f)
- Konten eröffnen, führen und schließen
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| |
| | - g)
- Kunden zu Möglichkeiten des internationalen Zahlungsverkehrs beraten und passende Lösungen anbieten
- h)
- Kunden die Risiken im Zusammenhang mit Fremdwährungen und die Möglichkeiten der bankmäßigen Absicherung in Grundzügen erläutern
- i)
- Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten
- j)
- rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
| | |
5 | Vermögen bilden mit Sparformen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
- Kunden zu Anlagemöglichkeiten auf Konten, einschließlich der Sonderformen, beraten
- b)
- Kunden zu Bausparverträgen beraten und beim Abschluss mitwirken
- c)
- Kunden zu Verfügungsberechtigungen und Vollmachten beraten
- d)
- Kunden über Zinsgutschriften und über deren steuerliche Auswirkungen informieren
- e)
- Kunden über staatliche Fördermöglichkeiten informieren
- f)
- Anlagekonten eröffnen, führen und schließen
- g)
- Kunden über die Besonderheiten der digitalen Nutzung der Konten aufklären und sicherheitsrelevante Informationen geben
- h)
- Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten
- i)
- rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
| 16 | |
6 | Vermögen bilden mit Wertpapieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
- Kunden über Anlagemöglichkeiten, insbesondere über Anlage in Aktien, Renten, Fonds und Zertifikaten, informieren
- b)
- Kunden über Kursnotierungen und Preisfeststellungen Auskunft geben
- c)
- Chancen und Risiken der Anlage in Wertpapieren einschätzen und erläutern
- d)
- kursbeeinflussende Faktoren beschreiben
- e)
- Kunden zu allen mit der Anlage verbundenen Kosten beraten und Kundenanfragen zu Wertpapierabrechnungen beantworten
- f)
- Kunden zu Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren beraten
- g)
- Kunden über Ertragsgutschriften und deren steuerliche Auswirkungen informieren
- h)
- Finanzderivate und deren Risiken in Grundzügen beschreiben
| | 26 |
| | - i)
- bei der Abwicklung von Wertpapierorders mitwirken
- j)
- Kunden über digitalen Wertpapierhandel aufklären und sicherheitsrelevante Informationen geben
- k)
- Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten
- l)
- rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
- m)
- Risiken und Anzeichen des Marktmissbrauchs darstellen und Marktmissbrauch entgegenwirken
| | |
7 | Zu Vorsorge und Absicherung informieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
- Grundzüge sozialer Sicherungssysteme veranschaulichen und die Bedeutung von privater Vorsorge und Absicherung herausstellen
- b)
- Produkte zur Vorsorge und Absicherung und deren Verwendungsmöglichkeiten unterscheiden
- c)
- Kunden anlassbezogen über Möglichkeiten und Produkte der Vorsorge, Absicherung und Kapitalanlage informieren
- d)
- Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten
- e)
- rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
| | 8 |
8 | Konsumentenkredite anbieten und Abschlüsse vorbereiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
- Kreditarten und deren Verwendungsmöglichkeiten unterscheiden
- b)
- Anlässe, mit Kunden über Finanzierungen zu sprechen, erkennen und nutzen
- c)
- Kreditgespräche vorbereiten und führen
- d)
- Kunden über Finanzierungsmöglichkeiten informieren
- e)
- Kosten und Provisionen für die einzelnen Kreditarten berechnen und darlegen
- f)
- Sicherheiten unterscheiden, deren Sicherungswert und Risiken erklären sowie den Einsatz der Sicherheiten kundengerecht begründen
- g)
- persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen für Kreditaufnahmen prüfen und unter Berücksichtigung der Risiken Entscheidungen vorbereiten
- h)
- Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit Kreditengagements und Kreditrückführungen bearbeiten
- i)
- Signale für Gefährdungen von laufenden Finanzierungen erkennen und Maßnahmen zur Abwehr der Gefährdungen prüfen und einleiten
- j)
- Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten
- k)
- rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
| 16 | |
9 | Baufinanzierungen vorbereiten und bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) | - a)
- verschiedene Elemente einer Baufinanzierung, deren Verwendungsmöglichkeiten und die in diesem Rahmen möglichen Kreditarten unterscheiden
- b)
- Anlässe, mit Kunden über Baufinanzierungen zu sprechen, erkennen und nutzen
- c)
- Anfragen für Baufinanzierungen bearbeiten und Beratungsgespräche vorbereiten
- d)
- Verfahren des Immobilienerwerbs erläutern und einzureichende Unterlagen für Baufinanzierungen kundengerecht erklären
- e)
- Methoden der Grundstücks- und Gebäudebewertung anwenden und erläutern
- f)
- bei Baufinanzierungsgesprächen mitwirken
- g)
- Aufbau, Inhalt und Funktion des Grundbuchs in Grundzügen erklären
- h)
- persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen für Kreditaufnahmen prüfen, Sicherheiten auswählen und unter Berücksichtigung der Risiken Entscheidungen vorbereiten
- i)
- Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit Kreditengagements und Kreditrückführungen bearbeiten
- j)
- Signale für Gefährdungen von laufenden Finanzierungen erkennen und Maßnahmen zur Abwehr der Gefährdungen prüfen und einleiten
- k)
- Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten
- l)
- rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
| | 12 |
10 | An gewerblichen Finanzierungen mitwirken (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) | - a)
- Rechtsformen bei gewerblichen Kunden und deren Vertretung unterscheiden
- b)
- Finanzierungsarten für gewerbliche Kunden und deren Verwendungsmöglichkeiten unterscheiden
- c)
- Unterlagen, insbesondere Ergebnisse aus Kundenbilanzen, und wesentliche Kennzahlen zur Vorbereitung der Kreditwürdigkeitsprüfung einschätzen
- d)
- Wertverluste und Abschreibungen sowie deren Auswirkungen berücksichtigen
- e)
- persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen für Kreditaufnahmen bewerten
- f)
- Sicherheiten unterscheiden, deren Sicherungswert und Risiken erklären sowie den Einsatz der Sicherheiten kundengerecht begründen
- g)
- Signale für die Gefährdung von Finanzierungen nennen
- h)
- Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten
- i)
- rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
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11 | Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) | - a)
- Zweck und Aufbau der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung darstellen
- b)
- Auswirkungen von Geschäftsvorfällen auf den Betriebserfolg bewerten und bei Entscheidungen berücksichtigen
- c)
- Gegenüberstellung der Kosten und Erlöse von Geschäftsverbindungen mit Kunden bewerten und für die Gestaltung der Konditionen nutzen
- d)
- statistische Daten aufbereiten und auswerten
- e)
- Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument beschreiben
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12 | Projektorientiert arbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 12) | - a)
- Projekte von Linienaufgaben unterscheiden
- b)
- Grundlagen der Projektarbeit beschreiben
- c)
- projektorientierte Arbeitsweisen anwenden, Abläufe und Ergebnisse dokumentieren und reflektieren
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