Die Berufsbildungsforschung soll
- 1.
Grundlagen der Berufsbildung klären, - 2.
inländische, europäische und internationale Entwicklungen in der Berufsbildung beobachten, - 3.
Anforderungen an Inhalte und Ziele der Berufsbildung ermitteln, - 4.
Weiterentwicklungen der Berufsbildung in Hinblick auf gewandelte wirtschaftliche, gesellschaftliche und technische Erfordernisse vorbereiten, - 5.
Instrumente und Verfahren der Vermittlung von Berufsbildung sowie den Wissens- und Technologietransfer fördern.
Anwälte zum BBiG 2005
Rechtsanwalt Sven Walker
M5H 3M7 Toronto
Rechtsanwalt Dr. Marcus A. Ernst LL.M.
10005 New York
Rechtsanwalt Dagmar Henriquez
1000, 507 Panama-Stadt