Diese Anordnung regelt die Durchführung
- 1.
der Festsetzung und Regelung der Versorgungsbezüge (einschließlich Dienstunfallfürsorge), - 2.
des Versorgungsausgleichs und des Bundesversorgungsteilungsgesetzes, - 3.
der Versorgungslastenteilung, - 4.
der Versorgungsangelegenheiten nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (im Folgenden G 131 genannt), - 5.
weiterer Aufgaben, die im Zusammenhang mit den Aufgaben nach den Nummern 1 bis 4 stehen, - 6.
der Entscheidung über Widersprüche und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus den in den Nummern 1 bis 5 genannten Bereichen.