Die Zuständigkeit der obersten Dienstbehörde für
- 1.
einem Beamten- oder Richterverhältnis zum Bund, - 2.
einem Vertrag mit dem Bund, - 3.
einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis als - a)
Bundespräsidentin oder Bundespräsident, - b)
Mitglied der Bundesregierung, - c)
Parlamentarische Staatssekretärin oder Parlamentarischer Staatssekretär, - d)
Präsidentin oder Präsident oder Vizepräsidentin oder Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, - e)
Bundesbeauftragte oder Bundesbeauftragter für den Datenschutz, - f)
Wehrbeauftragte oder Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages oder - g)
Bundesbeauftragte oder Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der Deutschen Demokratischen Republik
- 4.
(weggefallen)