BeschussV - Beschussverordnung
- Abschnitt 1
Beschussprüfung von Schusswaffen und Böllern - Abschnitt 2
Verfahren der Beschussprüfung - Abschnitt 3
Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen - § 11 BeschussV - Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
- § 12 BeschussV - Modellbezeichnung bei Bauartzulassungen
- § 13 BeschussV - Inverkehrbringen von Schussapparaten aus Staaten, mit denen die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen vereinbart ist
- § 14 BeschussV - Beschaffenheit pyrotechnischer Munition
- § 15 BeschussV - Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reizstoffe sowie an Elektroimpulsgeräte
- § 16 BeschussV - Kennzeichnung der Verpackung von Reizstoffgeschossen und Reizstoffsprühgeräten
- § 17 BeschussV - Abweichungen vom Kennzeichnungsgrundsatz bei besonderen Munitionsarten
- Abschnitt 4
Verfahren bei der Bauartzulassung - Abschnitt 4a
Verfahren bei der Prüfung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen - Abschnitt 5
Periodische Fabrikationskontrolle, Einzelfallprüfung, Wiederholungsprüfung - Abschnitt 6
Festlegung der Maße und Energiewerte für Feuerwaffen (Maßtafeln), Einsteck- und Austauschläufe sowie für Munition - Abschnitt 7
Zulassung von Munition - § 28 BeschussV - Begriffsbestimmungen
- § 29 BeschussV - Zulassung und Prüfung von Patronen- und Kartuschenmunition
- § 30 BeschussV - Antragsverfahren
- § 31 BeschussV - Prüfmethoden
- § 32 BeschussV - Form der Zulassung
- § 33 BeschussV - Fabrikationskontrolle
- § 34 BeschussV - Behördliche Kontrollen
- § 35 BeschussV - Überprüfung im Einzelfall
- § 36 BeschussV - Bekanntmachung
- § 37 BeschussV - Ausnahmen
- Abschnitt 8
Verpackung, Kennzeichnung und Lagerung von Munition - Abschnitt 9
Beschussrat - Abschnitt 10
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften - § 42 BeschussV - Ordnungswidrigkeiten
- § 43 BeschussV - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage I BeschussV - Technische Anforderungen an und Prüfvorschriften für Feuerwaffen und sonstige Gegenstände, die der Beschussprüfung nach § 5 des Gesetzes unterliegen, und technische Anforderungen an Prüfgegenstände nach den §§ 7 bis 10 des Gesetzes
- Anlage II BeschussV - Beschusszeichen, Prüfzeichen
- Anlage III BeschussV - Prüfvorschriften für Patronen- und Kartuschenmunition
- Anlage IV BeschussV - Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und die dafür verwendeten Reizstoffe
- Anlage V BeschussV - Grenzwerte für Elektroimpulsgeräte nach § 15 Abs. 5
- Anlage VI BeschussV - Ermittlung der Bewegungsenergie der Geschosse