Anlage 33 BewG - (zu § 238 Absatz 2) Weitere den Ertragswert erhöhende Umstände

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2299)



Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EUR
Abgegrenzte Standortfläche der
Windenergieanlage
pro Ar59,58

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