Anlage 35 BewG - (zu § 241 Absatz 5) Gruppen der Zweige des Tierbestands nach der Flächenabhängigkeit
- 1.
Mehr flächenabhängige Zweige des Tierbestands: Pferdehaltung, Pferdezucht, Schafzucht, Schafhaltung, Rindviehzucht, Milchviehhaltung, Rindviehmast. - 2.
Weniger flächenabhängige Zweige des Tierbestands: Schweinezucht, Schweinemast, Hühnerzucht, Entenzucht, Gänsezucht, Putenzucht, Legehennenhaltung, Junghühnermast, Entenmast, Gänsemast, Putenmast.
Anwälte zum BewG
Rechtsanwalt Sven Walker
M5H 3M7 Toronto
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