Abgase sind über einen oder mehrere Schornsteine in die freie Luftströmung so abzuleiten, daß die Höhe der Austrittsöffnung für die Abgase
- 1.
die höchste Kante des Dachfirstes der Anlage um mindestens 3 Meter überragt und - 2.
mindestens 10 Meter über Flur liegt.