Ein Fahrzeug, auf dem entgeltlich oder anderweitig geschäfts- oder erwerbsmäßig Personen befördert werden (Fahrgäste), muss den Anforderungen
- 1.
des Kapitels 19 ES-TRIN als Fahrgastschiff, - 2.
des Kapitels 20 ES-TRIN als Segelfahrgastschiff, - 3.
des Kapitels 24 ES-TRIN als Traditionsfahrzeug, - 4.
des Anhangs II Kapitel 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit Kapitel 4, als Fähre, - 5.
des Anhangs II Kapitel 5, auch in Verbindung mit Kapitel 6, als Barkasse oder - 6.
des Anhangs II Kapitel 7 in Verbindung mit Kapitel 8 als Fahrgastboot