Bewerberinnen und Bewerber erlangen die Laufbahnbefähigung
- 1.
durch den erfolgreichen Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes des Bundes oder eines Aufstiegsverfahrens des Bundes oder - 2.
durch Anerkennung, wenn sie außerhalb eines Vorbereitungsdienstes des Bundes oder eines Aufstiegsverfahrens des Bundes Folgendes erworben haben: - a)
die für die entsprechende Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung oder - b)
die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung.
Anwälte zum BLV 2009
Rechtsanwältin Ulrike Dorn
26676 Barßel
Rechtsanwalt & Notar Dr. Fabian Eichholz
48703 Stadtlohn
Rechtsanwalt Malte Brix
10969 Berlin