(1) Teil 2 der Abschlussprüfung soll am Ende der Berufsausbildung stattfinden.
(2) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich
- 1.
auf die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach den Anlagen 1 und 2 der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung sowie - 2.
auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
(3) Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
- 1.
Kundenbeziehungsprozesse, - 2.
Fachaufgabe in der Wahlqualifikation, - 3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
(4) Für den Prüfungsbereich „Kundenbeziehungsprozesse“ bestehen folgende Vorgaben:
- 1.
der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, komplexe Arbeitsaufträge handlungsorientiert zu bearbeiten; dabei soll er zeigen, dass er Aufträge kundenorientiert abwickeln, personalbezogene Aufgaben wahrnehmen und Instrumente der kaufmännischen Steuerung fallbezogen einsetzen kann; - 2.
der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten; - 3.
die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.
(5) Für den Prüfungsbereich „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“ bestehen folgende Vorgaben:
- 1.
der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, - a)
berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen, Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern sowie Lösungswege zu entwickeln, zu begründen und zu reflektieren, - b)
kunden- und serviceorientiert zu handeln, - c)
betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen und auszuwerten sowie - d)
Kommunikations- und Kooperationsbedingungen zu berücksichtigen;
- 2.
mit dem Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch durchgeführt werden, für das folgende Vorgaben bestehen: - a)
Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch ist eine der festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 3 der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung, - b)
bewertet werden die Leistungen, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch zeigt, - c)
das Fachgespräch soll höchstens 20 Minuten dauern und - d)
das Fachgespräch wird mit einer Darstellung von Aufgabe und Lösungsweg durch den Prüfling eingeleitet;
- 3.
zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch soll der Prüfling - a)
für jede der beiden festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 3 der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung einen höchstens dreiseitigen Report über die Durchführung einer betrieblichen Fachaufgabe erstellen oder - b)
eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben, die ihm vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellt werden, bearbeiten und Lösungswege entwickeln; Grundlage für die Fachaufgaben ist eine der festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 3 der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung.
(6) Für den Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ bestehen folgende Vorgaben:
- 1.
der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen; - 2.
der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten; - 3.
die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.