1 | Bild- und Tonaufnahmen unter Einsatz von erweiterter Produktionstechnik durchführen (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) | - a)
- Vorgaben auswerten und daraus Bild-, Ton- und Lichtequipment planen und disponieren und alternative Produktionsmethoden vorschlagen
- b)
- Spezialkamerasysteme und Zusatzequipment auswählen, vorbereiten und im Produktionsprozess einbinden und einsetzen
- c)
- Kamerasysteme und Tonequipment verkoppeln und synchronisieren
- d)
- mehrkanalige Tonaufnahmen auch mit Hochfrequenztechnik planen, vorbereiten, überprüfen, mischen und aufzeichnen
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2 | Kamerasysteme bei Studioproduktionen oder Außenübertragungen einrichten und einsetzen (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) | - a)
- Studio- und Außenübertragungskameras mit anwendungsbezogenen Optiken auf verschiedenen Stativsystemen aufbauen, in Betrieb nehmen und auf Funktionalität prüfen
- b)
- Zusatzsysteme vorbereiten, konfigurieren, aufbauen, in Betrieb nehmen und auf Funktionalität prüfen
- c)
- Kamerazüge inklusive Steuereinheit vorbereiten, konfigurieren, miteinander verbinden und vernetzen, in Betrieb nehmen und auf Funktionalität prüfen
- d)
- unter Beachtung von technischen Richtlinien Neutralabgleich, Aussteuerung und Angleich der Kamerasysteme unter Nutzung von Messgeräten und Monitoren durchführen und während der Produktion situativ korrigieren
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3 | Regie-Serversysteme einsetzen (§ 4 Absatz 4 Nummer 3) | - a)
- Serversysteme für Aufzeichnungen und Wiedergaben, auch mehrkanalig, vorbereiten, konfigurieren, in Betrieb nehmen und auf Funktionalität prüfen
- b)
- Serversysteme in Regiesysteme integrieren und vernetzen und Signalverteilungen herstellen
- c)
- Aufzeichnungen und Zuspielungen vorbereiten und durchführen
- d)
- produktionsrelevante Programmanteile bereitstellen
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4 | Bildmischungen durchführen (§ 4 Absatz 4 Nummer 4) | - a)
- inhaltliche Produktionskonzepte auswerten und aus den Anforderungen von Redaktion und Regie Handlungsschritte ableiten und Produktionsunterlagen, insbesondere Ablaufpläne, erstellen
- b)
- Bildmischeinheiten und ihre Geräteinfrastruktur anforderungsgerecht auswählen, vorbereiten und auf Funktionalität prüfen
- c)
- Sendungsablauf planerisch und gestalterisch mit Kamerapositionen und Bildgrößen auflösen
- d)
- Redaktionssysteme oder Automationsanwendungen nutzen
- e)
- Bildmischungen bei Studioproduktionen oder Außenübertragungen selbständig und unter Regieanweisung durchführen
- f)
- Kommunikation mit allen am Sendeablauf Beteiligten führen
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5 | Medienpräsentationen bei Veranstaltungen durchführen (§ 4 Absatz 4 Nummer 5) | - a)
- technische Vorbesichtigungen durchführen und dokumentieren, daraus Handlungsschritte und Arbeitsprozesse ableiten und Produktionsunterlagen nach technischen und gestalterischen Gesichtspunkten erstellen
- b)
- Medien- und Präsentationstechnik unter Berücksichtigung der Gegebenheiten auswählen
- c)
- Medien- und Präsentationstechnik positionieren, installieren, in Betrieb nehmen und Produktionsbereitschaft sicherstellen
- d)
- Medieneinspielungen formatgerecht konfigurieren
- e)
- Präsentationen mittels geeigneter Bild- und Tonregieeinrichtungen durchführen
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6 | Montageformen anwenden (§ 4 Absatz 4 Nummer 6) | - a)
- Drehbücher auswerten und daraus Gestaltungs- und Montageformen ableiten
- b)
- Montagekonzepte unter Verwendung verschiedener Montageformen entwickeln
- c)
- Bildrhythmen entwickeln sowie dramaturgische Bögen in Bild und Ton aufbauen und ausführen
- d)
- Montagen unter Beachtung von dramaturgischen Regeln sowie der Wirkung und Bedeutung von Sprache, Musik, Geräuschen und Atmosphären ausführen
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7 | Farbkorrekturen gestalterisch einsetzen (§ 4 Absatz 4 Nummer 7) | - a)
- Arbeitsplatz und Peripheriegeräte für Farbkorrekturen einrichten und in Betrieb nehmen
- b)
- Farbkorrekturen in den jeweiligen Farbräumen nach technischen und gestalterischen Prinzipien durchführen
- c)
- selektive Farbkorrekturen durchführen
- d)
- Farbstimmungen unter wahrnehmungspsychologischen Aspekten entwickeln und anwenden
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8 | Visuelle Effekte herstellen und gestalten (§ 4 Absatz 4 Nummer 8) | - a)
- Bilder und Bildbereiche mit Hilfe von Retuschen bearbeiten
- b)
- Bilder und Bildsequenzen mit Hilfe von Rotoskopie herstellen
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| | - c)
- Bildebenen verknüpfen
- d)
- Animationen nach inhaltlichen Vorgaben herstellen
- e)
- Bilder und Bildbereiche unter inhaltlichen und redaktionellen Vorgaben verfremden
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9 | Hörfunkproduktionen und -sendungen durchführen (§ 4 Absatz 4 Nummer 9) | - a)
- Sprache, Musik, Mehrspurproduktionen von Programmelementen und -beiträgen, Podcasts und Sendungen aufnehmen
- b)
- Qualitätskontrolle und Optimierung von Audiomaterial durchführen und unterschiedliche Zuspielwege organisieren
- c)
- nach Vorgaben Sendepläne erstellen und Sendepläne aktualisieren und modifizieren
- d)
- Sendungen fahren
- e)
- Audiomaterial konfektionieren und für unterschiedliche Verbreitungswege bereitstellen
- f)
- Redaktionen bei mobilen und stationären Produktionen unterstützen und beraten
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10 | Sounddesign durchführen (§ 4 Absatz 4 Nummer 10) | - a)
- dramaturgische Konzepte auswerten und Konzeptionen für mögliche Klangsynthesen entwickeln
- b)
- Audiomaterial nach technischen, gestalterischen und dramaturgischen Vorgaben analysieren
- c)
- Geräusche, Atmosphären und Nachvertonungen produzieren, für Bildaufnahmen synchron zum Bild
- d)
- Mehrspurprojekte anlegen, arrangieren und eine Mischung erstellen
- e)
- Abnahmen vorbereiten, durchführen, protokollieren und Produkte für den weiteren Herstellungsprozess zur Verfügung stellen
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11 | Musikproduktionen durchführen (§ 4 Absatz 4 Nummer 11) | - a)
- Tonabnahmen von Musikinstrumenten unter Berücksichtigung der klanglichen Eigenschaften planen und durchführen
- b)
- Tonaufnahmen, auch unter Berücksichtigung der Notation, durchführen
- c)
- Audiomaterial unter Beachtung von Harmonik und Rhythmik montieren
- d)
- Mehrspuraufnahmen genregerecht mischen und bearbeiten
- e)
- Mehrspuraufnahmen und -projekte organisieren und archivieren
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12 | Audioproduktionen unter Livebedingungen durchführen (§ 4 Absatz 4 Nummer 12) | - a)
- Studio-, Set- oder Bühnenmikrofonie, insbesondere mit drahtlosen Mehrkanalsystemen, vorbereiten, aufbauen, in Betrieb nehmen und prüfen
- b)
- Tonmischpulte für Live-Tonmischungen vorbereiten, konfigurieren, aufbauen, in Betrieb nehmen und prüfen
- c)
- Live-Tonmischungen durchführen
- d)
- Live-Tonmischungen für eine spätere Weiterverarbeitung als Mehrspuraufzeichnung sichern
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13 | Redaktionell arbeiten (§ 4 Absatz 4 Nummer 13) | - a)
- thematische Vorgaben im Redaktionsteam besprechen und ausarbeiten und inhaltliche Ideen zur Umsetzung eigenständig entwickeln
- b)
- Exposé, Treatment, filmische Umsetzung oder Realisierungsskizze entwickeln, Sprechertexte formulieren, Aufnahmen und die Nutzung vorhandenen Materials planen sowie erforderliche Produktionsunterlagen erstellen
- c)
- Archivmaterial auswählen
- d)
- Stil- und Gestaltungsmittel wie Texte, Grafiken und Effekte für unterschiedliche Formate und Vertriebswege planen und entwickeln
- e)
- Änderungswünsche nach Abnahmestadien durch die Redaktion oder den Kunden oder die Kundin aufnehmen und umsetzen
- f)
- fertige Produkte für unterschiedliche Distributionswege aufbereiten und veröffentlichen
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14 | Eigenständig Beiträge herstellen (§ 4 Absatz 4 Nummer 14) | - a)
- beauftragte Themen recherchieren
- b)
- Ideen für die Umsetzung ausarbeiten und Produktionsabläufe planen
- c)
- Bild- und Tonaufnahmen mit Hilfe von speziellen Produktionsmitteln und -techniken sowie Nachbearbeitungsphasen durchführen
- d)
- Abnahme mit Auftraggebern und Auftraggeberinnen durchführen und Änderungen umsetzen
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15 | Fiktionale Formate produzieren und gestalten (§ 4 Absatz 4 Nummer 15) | - a)
- Vorlagen auswerten, genrespezifische Umsetzungskonzepte entwickeln, szenische Auflösungen planen und Stilmittel auswählen
- b)
- technische, koordinierende sowie gestalterische Absprachen mit beteiligten Gewerken treffen und deren Umsetzung sicherstellen
- c)
- Herstellungsphasen gemäß der gestalterischen Konzeption durchführen
- d)
- Änderungen aus den Abnahmestadien umsetzen
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16 | Inhalte für soziale Netzwerke entwickeln (§ 4 Absatz 4 Nummer 16) | - a)
- Ideen für plattformgerechte Umsetzung von Inhalten entsprechend den Zielgruppen und Vorgaben im Team entwickeln
- b)
- Inhalte in geeigneter Erzählweise herstellen und dabei grafische Gestaltungselemente einsetzen
- c)
- vorhandene Inhalte für unterschiedliche Plattformen adaptieren
- d)
- Endprodukte entsprechend den technischen Anforderungen der Plattform konvertieren und veröffentlichen
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17 | Produktionen organisieren und koordinieren (§ 4 Absatz 4 Nummer 17) | - a)
- Vorgaben für die produktionstechnische Realisierung auswerten und Umsetzungskonzepte formatgerecht entwickeln
- b)
- zeitliche, organisatorische und finanzielle Rahmen festlegen, für die Einhaltung sorgen sowie bei Abweichungen korrigierende Maßnahmen ergreifen
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- Produktionsplanung und Disposition erstellen und Einsatz von Produktionsmitteln und der beteiligten Gewerke planen
- d)
- organisatorische Absprachen mit Agenturen, mit Darstellern und Darstellerinnen und mit künstlerischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen treffen
- e)
- entsprechend den Absprachen in der Abnahme mit den Auftraggebern und Auftraggeberinnen Änderungen planen und veranlassen
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18 | Produktionsbezogenes Datenmanagement unterstützen (§ 4 Absatz 4 Nummer 18) | - a)
- produktionsbezogene Daten verwalten und Datenkonsistenz sicherstellen
- b)
- Datenstrukturen abstimmen und Daten für die Verwendung in produktionstechnischen Systemen bereitstellen
- c)
- Daten für Schnittstellen von technischen Produktionssystemen konvertieren
- d)
- Arbeitsabläufe für den Umgang mit Daten entwickeln, umsetzen und dokumentieren, insbesondere bei serverbasierten Systemen und Netzwerken für Bild- und Tonproduktionen
- e)
- bei der Benutzung von serverbasierten Systemen unterstützen und beraten
- f)
- Datensicherheit bei der Übertragung von Mediendaten sicherstellen
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