(1) Im Prüfungsbereich „Medien produzieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Projekte zu planen und zu organisieren sowie Projektergebnisse zu dokumentieren, - 2.
Daten auftragsspezifisch zu prüfen, zu erstellen, produktionsorientiert zu bearbeiten, zusammenzustellen und zu verwalten, - 3.
die übergabe- und ausgabegerechte Erstellung von Medienprodukten zu beschreiben, - 4.
die Aufbereitung von Daten für die medienübergreifende und medienspezifische Nutzung zu beschreiben, - 5.
die Erstellung und Bearbeitung von Bild- und Grafikdaten zu beschreiben sowie Bild- und Grafikdaten zu beurteilen, - 6.
sowohl deutsch- als auch englischsprachige Informationsquellen zu nutzen, - 7.
Arbeitsabläufe und -ergebnisse zu dokumentieren, - 8.
die Aufbereitung von Produktionsdaten für unterschiedliche Druckverfahren zu beschreiben, - 9.
Ausschießschemata zu erstellen, - 10.
Automatisierungspotenziale einzelner Arbeitsschritte zu erkennen und zu bewerten sowie - 11.
Farbmanagement für unterschiedliche Produktionen zu planen.
(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.