§ 9 DuPMedAusbV - Prüfungsbereich „Gestaltungsgrundlagen anwenden, Medienproduktionen planen und organisieren“
(1) Im Prüfungsbereich „Gestaltungsgrundlagen anwenden, Medienproduktionen planen und organisieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Aspekte der Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Digitalisierung sowie der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu berücksichtigen, - 2.
Arbeitsschritte zu planen und die Auswahl der Arbeitsmittel zu begründen, - 3.
Projekte zu organisieren und Kundinnen und Kunden zu beraten, - 4.
Kommunikationskonzepte zu erstellen, - 5.
gestalterische Grundlagen einzusetzen, - 6.
typografische Grundlagen anzuwenden, - 7.
Bild- und Grafikdaten zu beurteilen und - 8.
die Aufbereitung von Daten für verschiedene Ausgabeprozesse zu beschreiben.
(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.