(1) Im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im
- 1.
komplexe Arbeitsaufträge handlungsorientiert zu bearbeiten, - 2.
fachliche und wirtschaftliche Zusammenhänge zu analysieren, Lösungen für Aufgabenstellungen zu entwickeln und dabei Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle zu nutzen, - 3.
wirtschaftliche und technische Entwicklungen im Hinblick auf ihre Relevanz für den E-Commerce einzuschätzen, - 4.
englischsprachige Informationen und Fachbegriffe situationsbezogen zu nutzen und - 5.
rechtliche Regelungen bei den Geschäftsprozessen im E-Commerce einzuhalten.
(2) Für den Nachweis nach Absatz 1 sind folgende Gebiete zugrunde zu legen:
- 1.
Einsatz eines Online-Vertriebskanals und Optimierung der Nutzung, - 2.
zielgruppenorientiertes und produktbezogenes Online-Marketing sowie - 3.
sortiments-, nutzungs- und kundenbezogene und ergebnisorientierte Analyse und Steuerung der Prozesse im E-Commerce.
(3) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.
(4) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.