Eine Vereinbarung über das Erbringen von Eingliederungsleistungen muss mindestens
- 1.
eine Beschreibung von Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen (Leistungsvereinbarung), - 2.
eine verbindliche Regelung über die Vergütung, die sich aus Pauschalen und Beträgen für einzelne Leistungsbereiche zusammensetzt (Vergütungsvereinbarung), - 3.
überprüfbare Anforderungen an die Überprüfung von Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen (Prüfungsvereinbarung)