Die Leistungsvereinbarung muss die wesentlichen Leistungsmerkmale festlegen. Dies sind mindestens
- 1.
die Beschreibung der zu erbringenden Leistung, - 2.
Ziel und Qualität der Leistung, - 3.
die Qualifikation des Personals, - 4.
die erforderliche räumliche, sächliche und personelle Ausstattung und - 5.
die Verpflichtung, im Rahmen des Leistungsangebotes Leistungsberechtigte aufzunehmen.