§ 8 EpiGesAusbSichV - Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 23. Mai 2020 in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes außer Kraft. Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesanzeiger bekannt zu geben.