§ 122 EStG - Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit

1Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. 2Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in § 112 Absatz 2 genannten Betrages unpfändbar.

Anwälte zum EStG