Anlage 10 EuWO 1988 - (zu § 27 Absatz 3 und § 38 Absatz 4)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2584;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



Vorderseite des Wahlbriefumschlags

hellrot (maschinenlesbar)



Ausgabestelle (Gemeindebehörde, Ort)
Unentgeltliche
Beförderung in
Deutschland
durch ...
Wahlschein-Nr.Wahlbezirk
Wahlbrief
An
.......................................................
.......................................................
.......................................................



Rückseite des Wahlbriefumschlags



In diesen Wahlbriefumschlag müssen Sie einlegen
1.den Wahlschein
und
2.den verschlossenen weißen
Stimmzettelumschlag mit dem darin
befindlichen Stimmzettel.
Sodann den Wahlbriefumschlag zukleben.
Den Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei dem auf der Vorderseite angegebenen Empfänger eingeht! Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden.
Die Versendung durch .............. innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich.


Anwälte zum EuWO 1988