Anlage 9 EuWO 1988 - (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 3)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2583;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Vorderseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl<FnR ID="BJNR014530988BJNE011203160_01_BJNR014530988BJNE011204377"/>
Stimmzettelumschlag für die Briefwahl
In diesen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel einlegen, sodann den Stimmzettelumschlag zukleben.



Rückseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl
Nur den Stimmzettel einlegen und den Stimmzettelumschlag zukleben.
Sodann
- den verschlossenen Stimmzettelumschlag und
- den Wahlschein mit der unterschriebenen
Versicherung an Eides statt zur Briefwahl in den roten Wahlbriefumschlag einlegen.

Anwälte zum EuWO 1988