(1) Im Prüfungsteil Mitarbeiterführung und Personalmanagement hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Vorgaben des Arbeits-, Tarif- und Sozialrechts im Betrieb umzusetzen, - 2.
Vorschriften zum personenbezogenen Datenschutz und zur Datensicherheit umzusetzen, - 3.
Personalplanung durchzuführen, - 4.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu gewinnen, auszuwählen, einzustellen und einzuarbeiten, - 5.
Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu beurteilen und Aufgaben auf diese entsprechend der Beurteilung zu übertragen, - 6.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz anzuleiten und entsprechende Maßnahmen zu organisieren, - 7.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anzuleiten, - 8.
Leistungen und Verhalten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen festzustellen und zu bewerten, soweit erforderlich unter Hinzuziehung von Leistungsbeurteilungen Dritter, - 9.
Personal- und Beurteilungsgespräche zu führen und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen, - 10.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu motivieren und zu fördern, - 11.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu qualifizieren und bei der Weiterbildung zu unterstützen, - 12.
soziale Zusammenhänge und Konflikte zu erkennen und zu bewerten, Maßnahmen zur Lösung von Konflikten anzuwenden, - 13.
Kommunikation und Teamarbeit zu organisieren und zu unterstützen, - 14.
Führungsstile zu kennen und das eigene Führungsverhalten kritisch zu beurteilen sowie - 15.
Arbeitsverhältnisse zu begründen und zu beenden.
(2) Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
- 1.
Gewinnen, Einarbeiten und Anleiten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, - 2.
Weiterbilden von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, - 3.
Motivation und betriebliche Bindung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, - 4.
betriebliche Kommunikation und Unternehmenskultur, - 5.
Konfliktlösungsstrategien, - 6.
Führungsstile und Führungsverhalten, - 7.
Personalentwicklung, - 8.
Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit sowie - 9.
einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere aus dem Arbeitsrecht, einschließlich dem Tarifrecht, und dem Sozialrecht.