Anlage FahrzIAAusbV - (zu § 7) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fahrzeuginnenausstatter/zur Fahrzeuginnenausstatterin

(Fundstelle: BGBl. I 2003, 1515 - 1520)

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und KenntnisseZeitliche Richtwerte in Wochen im1.-18. Monat19.-36. Monat12341Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 6 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenwährend der gesamten Ausbildung zu vermittelnb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 6 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweisen der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 6 Nr. 3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen4Umweltschutz (§ 6 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesonderea)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen5Technische Kommunikation, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen (§ 6 Nr. 5)a)technische Zeichnungen auswerten und anwenden, Skizzen erstellen3 b)Normen, insbesondere Zeichnungs- und Materialnormen, anwendenc)technische Unterlagen beachten und anwendend)informations- und kommunikationstechnische Einrichtungen nutzen 2e)Daten dokumentieren und sichernf)Vorschriften des Datenschutzes beachten6Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 6 Nr. 6)a)Arbeitsplätze unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben, insbesondere nach ergonomischen und ökonomischen Gesichtspunkten, einrichten5 b)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung funktionaler und fertigungstechnischer Gesichtspunkte festlegenc)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung organisatorischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen und sicherstellend)Funktionsmaße von Inneneinbauteilen ermitteln und Grundsätze der maßgerechten und ergonomischen Gestaltung anwendene)Prüf-, Messmittel, Werkstücke, Werkzeuge sowie Hilfsmittel bereitstellenf)an der Entwicklung, Abstimmung und Umsetzung von Verbesserungsmöglichkeiten mitwirken 6g)Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse gemeinsam abstimmen und auswertenh)Gespräche situationsgerecht führen und Arbeitsergebnisse präsentiereni)funktionsübergreifende Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen Betriebsbereichen organisieren und durchführen7Warten und Instandhalten von Betriebsmitteln (§ 6 Nr. 7)a)Arbeitsmittel und Werkzeuge ordnen und sachgemäß lagern4 b)VDE-Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften über das Arbeiten an elektrischen Anlagen im Arbeitsgebiet beachten und anwendenc)Betriebsmittel, insbesondere Werkzeuge, Messgeräte und Maschinen, warten, reinigen, pflegen und vor Korrosion schützend)Störungen an Maschinen und technischen Einrichtungen und Produktionsanlagen feststellen, beseitigen oder Maßnahmen zur Instandsetzung ergreifene)Funktion von Sicherheitseinrichtungen prüfen und Funktionstests durchführen 4f)Betriebsstoffe an Maschinen, insbesondere Kühl- und Schmierstoffe, unter Beachtung von Betriebs-, Gefahrstoff-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften wechseln und auffüllen8Auswählen, Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen (§ 6 Nr. 8)a)Werk- und Hilfsstoffe nach Eigenschaften und Wirtschaftlichkeit bewerten und nach ihrem Verwendungszweck einsetzen11 b)Garne, Zwirne, textile Flächengebilde, Leder und Lederaustauschstoffe auswählenc)Bezugsmaterialien vorbereiten, insbesondere messen, anzeichnen, schneiden, spannen und verbindend)Arten der Veredelungs- und Zurichtmaßnahmen unterscheiden und Auswirkungen berücksichtigene)Polsterfüllstoffe behandeln und vorrichtenf)Werk- und Hilfsstoffe unter Beachtung der Eigenschaft und des Verwendungszwecks mit Verbindungselementen, insbesondere Klett- und Klebebändern, Reißverschlüssen, Einhängeprofilen, Druckknöpfen, Ösen und Verschlüssen, zusammenfügeng)Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere Bezugsstoffe, Leder und Lederaustauschstoffe, durch Nähen zusammenfügenh)Bezugsmaterialien auf Trägerteilen aus Holz oder Kunststoff, insbesondere durch Tackern, Nageln, Klammern, befestigeni)Klebstoffe nach Werkstoffen und Einsatzgebiet auswählenj)Holzwerkstoffe, Metalle und Kunststoffe nach Eigenschaften und Verwendungszweck zuordnenk)Holz- und Holzwerkstoffe be- und verarbeitenl)Kunststoffe be- und verarbeiten, insbesondere schneiden, sägen, bohren, kleben und schweißenm)Metalle be- und verarbeiten, insbesondere messen, sägen, feilen, bohren und abkantenn)Metallteile verbinden, insbesondere schrauben, klammern, nieten und kleben9Messen und Prüfen (§ 6 Nr. 9)a)Prüf- und Messgeräte auswählen2 b)Messverfahren auswählen, Messungen durchführen, Ergebnisse protokollierenc)Schablonen erstellen und anwendend)Bauteile auf Materialfehler, Oberflächenschutz und Oberflächengüte sichtprüfen 4e)Funktionen von Einbauteilen, insbesondere Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen, prüfen und einstellen10Einrichten von Maschinen und Anlagen (§ 6 Nr. 10)a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Anlagen und Zusatzeinrichtungen auswählen3 b)Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen handhabenc)Hebe- und Transportgeräte auswählen und einsetzend)Geräte und Maschinen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienen, Zusatzeinrichtungen einsetzen 5e)Maschinensteuerungen einstellen und Funktionsabläufe überwachenf)Störungen an Geräten, Maschinen, technischen Einrichtungen und Anlagen erkennen, Beseitigung der Störungen veranlassen11Montieren von Bauteilen und Baugruppen, Prüfen und Einstellen von Funktionen (§ 6 Nr. 11)a)Einbauteile und Baugruppen montagegerecht lagern sowie nach Zeichnung und Kennzeichnung den Montagevorgängen zuordnen5 b)Einbauteile auf fehlerfreie Beschaffenheit prüfen; notwendige Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung einleitenc)Montagewerkzeuge und Montagehilfsmittel auswählen und handhabend)Drehmomente überprüfen und einstellene)Einbauteile und Baugruppen unter Beachtung der Maßtoleranzen anpassen, ausrichten und Lage sichern 12f)Einbauteile und Baugruppen nach technischen Unterlagen sowie unter Beachtung teilespezifischer Montagebedingungen, insbesondere Sicherheitseinrichtungen, Verkleidungen und Instrumententafel, montieren und demontiereng)Zubehörteile, insbesondere Schalter, Abdeckungen und Blenden, montierenh)Schraubverbindungen mit Sicherheitselementen, insbesondere mit Sicherungsscheiben und Schraubensicherungsmitteln, sicherni)Einbauteile mit Sicherungselementen, insbesondere mit Sicherungsstiften, Splinten, Bolzen, Einsprengringen und Clipsen, sichern12Einbauen und Prüfen steuerungstechnischer Elemente, Verlegen elektrischer und pneumatischer Leitungen (§ 6 Nr. 12)a)elektrische Leitungen, Einbauteile und Baugruppen identifizieren4 b)elektrische Schalt- und Anschlusspläne anwenden, Klemmenbezeichnungen und Schaltzeichen zuordnen, Baugruppen in Betrieb nehmenc)elektrische Leitungen und Einbauteile auf Durchgang prüfend)Funktionen montierter elektrischer Bauteile und Baugruppen prüfen 6e)pneumatische und elektrische Leitungen zurichten und nach Montage- und Anschlussplänen verlegen, befestigen und anschließenf)Pneumatikschaltungen nach Angaben, Zeichnungsvorlagen, Schaltplänen und Vorschriften aufbauen, anschließen, prüfen und in Betrieb nehmen13Konfektionieren von Polster- und Dämmstoffen, Anfertigen von Schablonen, Vorrichten und Zuschneiden der Werkstoffe (§ 6 Nr. 13)a)Hand- und Handhebelscheren, insbesondere unter Berücksichtigung des Werkstoffes, der Materialdicke und des Kraftbedarfs, auswählen und einsetzen18 b)geometrische Körper konstruieren und abwickelnc)Materialbedarf ermittelnd)Formteile aus Polsterwerkstoffen durch horizontale, vertikale und diagonale Schnitte herstellene)Formteile mittels Bandsäge, Schaumstoffsäge, Formfräse, Raspeln und Schleifpapieren unter Beachtung der Oberflächenbeschaffenheit und Werkstückstabilität mit Hilfe von Zeichnungen und Schablonen umformenf)Formteile durch Kleben, Vulkanisieren, Spannen und Pressen umformeng)Zuschnittschablonen anfertigen und einsetzenh)Zuschnittschablonen und Stanzformen unter Beachtung rationeller Einteilung, Qualität und Musterverlauf auflegen, Schnittkonturen markiereni)Bezugsmaterialien schnittmustergerecht zuschneiden und ausstanzenj)Markierungen auf den zugeschnittenen Teilen anbringen14Gestalten, Kaschieren und Bearbeiten von Oberflächen (§ 6 Nr. 14)a)Oberflächenarten bestimmen, Werk- und Hilfsstoffe auswählen, Kaschiertechniken anwenden12 b)Nahtarten, insbesondere Saum-, Verbund-, Keder-, Raff-, Stummel-, Kapp- und Ziernähte, bestimmenc)Einbauteile mit Hand- und Maschinennähten verzierend)Kleinteile mit Leder, Lederaustauschstoffen und Bezugsstoffen beziehen15Grundlagen der rechnergestützten Produktion, Sichern und Überwachen der Prozessabläufe (§ 6 Nr. 15)a)Aufbau und Funktionszusammenhänge von Produktionsanlagen unterscheiden 12b)Betriebsbereitschaft von Produktionseinrichtungen sicherstellenc)Vorgaben der Produktionsplanung beachten und bei der Umsetzung der Planungsvorgaben im Arbeitsbereich mitwirkend)Produktionseinrichtungen in Betrieb nehmene)unterschiedliche funktions- und prozessorientierte Arbeitsaufgaben im Produktionsprozess ausführenf)betriebliche Materialflusssysteme unterscheiden, Materialfluss im Arbeitsbereich überwachen und sicherng)Störungen im Materialfluss und an Produktionsanlagen feststellen, eingrenzen, Fehlerbeseitigung einleitenh)Arbeits- und Bewegungsabläufe im Arbeitsbereich optimiereni)beim Fertigungsablauf neuer oder veränderter Produkte mitwirken und eigene Erfahrungen zur Optimierung nutzen16Aufbau und Bezug von Fahrzeugausstattungsteilen (§ 6 Nr. 16)a)Arten und Aufbau von Polsterteilen unterscheiden; Polsterauflagematerialien auswählen8 b)Werkzeuge für Polstergrundvorbehandlung auswählen und handhabenc)Gestelle, Trägerteile, Sitzkasten, Federkerne und Oberflächen vorbereiten und einsetzend)Bewegungsfunktionen von Bauteilen prüfen 12e)Untergrundstoffe, Bespannungsmaterialien und Sitzfedersysteme auswählenf)Unterfederungen, insbesondere durch Gurte, Flach- und Wellenfedern, anwendeng)Polster und Bezugstechniken anwendenh)Polsterungen mit Vliesen in verschiedenen Dichten und Stärken abdecken; Füllstoffe in Sitzbezüge einzieheni)Bezugsnäharbeiten manuell und maschinell ausführenj)Bezüge und Abschlusspolsterung am Rahmen befestigen, insbesondere mit Clips, Polsterklammern, Einhängeprofilen und Pappstreifenk)Polsterteile von Hand und mit maschineller Unterstützung beziehenl)Polsterteile zur Oberflächengestaltung aufteilen, insbesondere durch Pfeifen, Abnähen, Raffen und Abheften17Instandsetzen von Fahrzeugausstattungsteilen (§ 16 Nr. 17)a)Fehler und Störungen unter Beachtung von Kundenangaben durch Sinneswahrnehmung sowie durch Prüfen und Messen eingrenzen und bestimmen 10b)schadhafte Inneneinbauteile austauschen und instand setzenc)Reinigen und Pflegen von Textilien, Teppichen und Lederd)Undichtheiten der Innenräume beseitigene)Verdecke instand setzenf)Bezüge erneuern, ergänzen und aufarbeiten18Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 6 Nr. 18)Qualitätsstandards und Sicherheitsvorgaben als Schlüsselfaktor im Produktionsprozess beachten und einhalten, insbesondere3 a)Prüftechniken anwendenb)Produktions- und Qualitätsdaten dokumentieren 5c)Qualität des Produktionsergebnisses unter Beachtung vor- und nachgelagerter Bereiche kontrollieren und beurteilend)Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen, Fehlerbeseitigung einleiten, Vorgang dokumentierene)Erkenntnisse aus der Qualitätssicherung in Verbesserungsprozesse umsetzen