Beteiligte am Verfahren sind
- 1.
der Kläger, - 2.
der Beklagte, - 3.
der Beigeladene, - 4.
die Behörde, die dem Verfahren beigetreten ist (§ 122 Abs. 2).
Anwälte zum FGO
Rechtsanwalt Sven Walker
M5H 3M7 Toronto
Rechtsanwalt Gerhard Schertzer
L3R 5B4 Toronto
Rechtsanwalt Michael R. Jackson - Florida (Orlando)
32751 Maitland