FinSV - Finanzschlichtungsstellenverordnung
- Abschnitt 1Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen bei der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- § 1 FinSV - Organisation der Verbraucherschlichtungsstellen
- § 2 FinSV - Auswahl und Bestellung der Schlichter
- § 3 FinSV - Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie die Abberufung der Schlichter
- § 4 FinSV - Verfahrenssprache
- § 5 FinSV - Vertraulichkeit des Schlichtungsverfahrens
- § 6 FinSV - Ablehnung der Durchführung des Schlichtungsverfahrens
- § 7 FinSV - Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens
- § 8 FinSV - Behandlung des Antrags
- § 9 FinSV - Schlichtungsvorschlag
- § 10 FinSV - Kosten des Verfahrens
- § 10a FinSV - Bescheinigung über einen erfolglosen Schlichtungsversuch
- Abschnitt 2Anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen
- § 11 FinSV - Anerkennung von privaten Schlichtungsstellen als Verbraucherschlichtungsstellen
- § 12 FinSV - Anforderungen an die Organisation der Schlichtungsstelle
- § 13 FinSV - Anforderungen an die Finanzierung der Schlichtungsstelle
- § 14 FinSV - Vergütung der Schlichter
- § 15 FinSV - Anforderungen an die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle
- § 16 FinSV - Anforderungen an den Antrag auf Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle
- § 17 FinSV - Änderung der Verfahrensordnung einer Verbraucherschlichtungsstelle
- § 18 FinSV - Mitteilung von Änderungen bei der Organisation oder Finanzierung der Verbraucherschlichtungsstelle
- § 19 FinSV - Widerruf der Anerkennung
- Abschnitt 3Berichts- und Informationspflichten
- Abschnitt 4Zusammenarbeit mit anderen Streitbeilegungsstellen