(1) Im Prüfungsbereich Auftrags- und Fertigungssteuerung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Mess- und Einstellwerte, Tabellen und Diagramme auszuwerten sowie Berechnungen durchzuführen, - 2.
Arbeitspläne zu erstellen sowie Fertigungsprozesse zu koordinieren und zu optimieren, - 3.
qualitätssichernde Maßnahmen durchzuführen, kontinuierlich zu optimieren und zu dokumentieren, - 4.
Ergebnisse zu überprüfen, zu bewerten und zu dokumentieren, - 5.
automatisierte Prüfverfahren und Prüfmittel auszuwählen und anzuwenden sowie Ergebnisse zu bewerten und zu dokumentieren, - 6.
Informationen für die Montage und Demontage von Bauteilen und Baugruppen zu beschaffen sowie Montagevoraussetzungen und Materialflüsse zu erfassen und sicherzustellen, - 7.
Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu unterscheiden, zu planen und durchzuführen und - 8.
Maßnahmen zum Arbeits- und Umweltschutz anzuwenden.
(2) Der Prüfling hat Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.