(1) Über Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Selbstständige, scheinbar tätige sowie scheinbar selbstständige Personen, die von Prüfungen nach § 2 Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes betroffen sind, können im zentralen Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit folgende personenbezogene Daten gespeichert werden, sofern dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist:
- 1.
Alias-Personalien, - 2.
Personenbeziehungen zu - a)
Verwandten in gerader Linie bis zum dritten Grad oder in der Seitenlinie bis zum vierten Grad, - b)
Verschwägerten in gerader Linie bis zum ersten Grad oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad und - c)
Verlobten, Ehegatten oder geschiedenen Ehegatten,
- 3.
eines der folgenden Kontaktdaten: - a)
Telefonnummer, - b)
Mobiltelefonnummer oder - c)
E-Mail-Adresse,
- 4.
Orte von Unterkünften zur Prüfung nach § 2 Absatz 1 Nummer 6 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, - 5.
zur Überprüfung des gesetzlichen Entgeltanspruchs oder der Höhe der abzuführenden Sozialabgaben: - a)
Steuerklasse, - b)
Steuerfreibetrag, - c)
Anzahl der Kinder und - d)
etwaiges Bestehen und Höhe einer Kirchensteuerpflicht und
- 6.
folgende Zuordnungsmerkmale von Zusammenarbeitsbehörden: - a)
AZR-Nummer bis zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, - b)
Kundennummer der Träger nach dem Zweiten oder dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und - c)
Steueridentifikationsnummer.
(2) Darüber hinaus können zu den in Absatz 1 genannten Personen folgende Daten zu ihren Tätigkeiten zum Zwecke der Wahrnehmung der in § 2 Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Prüfaufträge gespeichert werden, sofern dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist:
- 1.
Daten zum Arbeitslohn und zu Arbeitszeiten für den Zeitraum, den die Prüfung umfasst, - 2.
Arbeitsorte, - 3.
folgende Status von beschäftigten oder selbstständigen Personen: - a)
Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin, - b)
Bezieher oder Bezieherin von Leistungen nach dem Zweiten oder dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, - c)
Arbeitsloser oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug, - d)
Beamter oder Beamtin, - e)
Soldat oder Soldatin, - f)
Hausmann oder Hausfrau, - g)
Praktikant oder Praktikantin, - h)
Rentner oder Rentnerin wegen Alters oder wegen Erwerbsminderung, - i)
Schüler oder Schülerin, - j)
Student oder Studentin, - k)
Selbstständiger oder Selbstständige oder - l)
selbstständiger Landwirt oder selbstständige Landwirtin,
- 4.
Meldedaten nach § 28a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch für den Zeitraum, den die Prüfung umfasst, - 5.
einzelne Mitgliedschaften bei einer oder mehreren konkret benannten gesetzlichen Krankenkassen für den Zeitraum, den die Prüfung umfasst, - 6.
Höhe und Zeitraum eines Leistungsbezuges nach dem Zweiten oder dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch sowie Angaben zu Hinzuverdiensten für den Zeitraum, den die Prüfung umfasst, - 7.
Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft und - 8.
vertragliche, handelsrechtliche, gesellschaftsrechtliche oder gewerberechtliche Beziehungen.