(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie - 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, - 2.
Annahme und Einlagerung von Waren, - 3.
Vor- und Nachbereitung von Arbeiten für die Speisenzubereitung sowie Einsatz von Geräten, Maschinen und Arbeitsmitteln, - 4.
Anwendung der grundlegenden Arbeitstechniken in der Küche, - 5.
Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in Service und Wirtschaftsdienst, - 6.
Zubereitung von Salaten, Eierspeisen, einfachen Speisen und Gerichten aus pflanzlichen Nahrungsmitteln und aus Pilzen, - 7.
Anrichten und Garnieren von kalten Gerichten, von Süßspeisen und von Desserts, - 8.
Zubereitung von einfachen Suppen, Soßen und Eintöpfen, - 9.
Zubereitung von Sättigungsbeilagen und - 10.
Zubereitung von einfachen Fleisch- und Fischgerichten.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, - 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit, - 4.
digitalisierte Arbeitswelt und - 5.
Durchführung von Hygienemaßnahmen.