Dem Ersuchen um Berichtigung des Grundbuches sind eine Bescheinigung über den Eintritt des neuen Rechtszustandes und ein beglaubigter Auszug aus dem Flurbereinigungsplan beizufügen, der nachweisen muß:
- 1.
die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke; - 2.
die alten Grundstücke und Berechtigungen sowie die dafür ausgewiesenen Abfindungen; - 3.
die Landzuteilungen sowie die gemeinschaftlichen und die öffentlichen Anlagen; - 4.
die zu löschenden, die auf neue Grundstücke zu übertragenden und die neu einzutragenden Rechte.
Anwälte zum FlurbG
Rechtsanwalt Gerhard Schertzer
L3R 5B4 Toronto
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