Die Hauptzollämter und ihre Dienststellen wirken bei der Verwaltung der Umsatzsteuer nach Maßgabe der für diese Steuer geltenden Vorschriften mit. Sie handeln hierbei für die Finanzbehörde, die für die Besteuerung örtlich zuständig ist.
Anwälte zum FVG 1971
Rechtsanwalt Gerhard Schertzer
L3R 5B4 Toronto
Rechtsanwalt Alexander von Bila
110111 Bogota
Rechtsanwalt & Abogado Thomas Doering
38400 Puerto de la Cruz