Bei der Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen stehen öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern das nicht offene Verfahren und das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach ihrer Wahl zur Verfügung. Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb und der wettbewerbliche Dialog stehen nur zur Verfügung, soweit dies aufgrund dieses Gesetzes gestattet ist.
Anwälte zum GWB
Rechtsanwalt Alexander von Bila
110111 Bogota
Rechtsanwalt Andreas Frerichs
47533 Kleve
Rechtsanwältin Caroline Weber
26382 Wilhelmshaven